Lerchenhofhalle - Beratung der Benutzungsordnung - ggf. Erlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Benutzung der Lerchenhofhalle wurde ursprünglich eine Benutzungsordnung, welche 1. Bürgermeister Herrnreiter in Auszügen vorliest, erlassen. Auf Basis der Benutzungsordnung wird in Abstimmung mit den Nutzungswilligen ein Belegungsplan, zum einen ein Winterbelegungsplan, zum anderen ein Sommerbelegungsplan, erstellt. Dabei hat natürlich die Nutzung der Halle durch die Grundschule Aham oberste Priorität.

Anhand des Belegungsplanes, d.h. anhand der gebuchten Zeiten für die Halle, wird anschließend auch die Abrechnung gegenüber den Nutzungsberechtigten erstellt.
Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen, da oftmals gebuchte Zeiten tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurden.

Einerseits wolle man nur die tatsächlichen Belegungszeiten auf Basis der Benutzungsordnung bezahlen, andererseits stehen die belegten und gebuchten Zeiten aber auch nicht anderweitig zur Verfügung.
Es ist grundsätzlich in den überwiegenden Hallennutzungsplänen entsprechend der Benutzungsordnung für die Lerchenhofhalle geregelt, d.h. die interessierten Nutzungsberechtigten oder Vereine haben sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche tatsächlichen Nutzungszeiten sie buchen wollen. Eine Abrechnung mit tatsächlichen Belegungszeiten erfordert einen enormen Verwaltungsaufwand und birgt die Gefahr, dass weit mehr Nutzungszeiten gebucht werden, als tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen oder können. Daher wird seitens der Verwaltung empfohlen, bei der bisherigen Abrechnungspraxis zu verbleiben.
Die absoluten Nutzungsgebühren sind ebenfalls als sehr niedrig zu betrachten im Vergleich zu anderen Nutzungen. Es sei zudem daran erinnert, dass sämtliche Ortsvereine der Gemeinde Aham eine umfangreiche finanzielle Unterstützung in Zuschusswege durch die Gemeinde erhalten.

Gemeinderatsmitglied Rackerseder weist darauf hin, dass der Sportverein eine ganz normale finanzielle Unterstützung erhält und diese nicht, wie behauptet, sehr umfangreich ist. Er schlägt vor, die Nutzung der Halle dem Kinder- und Jungendbereich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weiterhin schlägt er vor, den örtlichen Vereinen die Gebühren bei Veranstaltungen, wie beispielsweise einem Feuerwehrball, zu erlassen. Der Gemeinderat diskutiert hierüber ausführlich. 1. Bürgermeister Herrnreiter meint, es sei ein guter Kompromiss, die Gebühren nur nach den wirklich gebuchten Monaten zu berechnen. Kostenlos kann man die Halle nicht zur Verfügung stellen, da auch ein hoher Arbeitsaufwand mit den Veranstaltungen verbunden ist. Der Gemeinderat diskutiert die verschiedenen Möglichkeiten ausführlich.

Gemeinderätin Leitl fragt nach, was mit den noch offenen Rechnungen ist. 1. Bürgermeister Herrnreiter meint, die für 2015 müsse man noch bezahlen, für 2016 wird die Regelung sodann rückwirkend in Kraft gesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, nach eingehender Beratung die Abrechnung nach den gebuchten Monaten vorzunehmen und § 2 Abs. 2 der Benutzungsor dnung rückwirkend ab 2016 dementsprechend abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.03.2017 07:23 Uhr