Gewährung erhöhter Gastschulbeiträge für die Montessori-Schule Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/03. Sitzung Gemeinderat Aham 21.03.2017 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

In der Sitzung vom 24.01.2017 wurde über den Antrag der Montessori-Schule Geisenhausen vom 06.12.2016 über einen Zuschuss in Höhe von 700,00 € beraten. In dieser Sitzung konnte keine Einigung erzielt werden. Es wurde beschlossen, sich über Zahlungen an andere Schulen zu erkundigen.

2. Bürgermeister Schemmerer teilt mit, dass im Schuljahr 2015/16 ein Gastschulbeitrag in Höhe von 3.000,00 € (2 Schüler á 1.500,00 €) für die Zuweisung in eine gebundene Ganztagsschule für den Schulverbund Mittelschule Bina-Vils an die Stadt Vilsbiburg ausbezahlt wurde.

Grundsätzlich kann der Sachaufwandsträger für Schülerinnen und Schüler so genannte Gastschulbeiträge erheben, wenn Kinder aus Gemeinden die Schule besuchen, die grundsätzlich nicht zum Schulsprengel gehören.
Die Erhebung von Gastschulbeiträgen ist allerdings dann für Grund- und Mittelschulen nicht mehr möglich, wenn das Gastschulverhältnis gestattet wurde, also wenn die Wohnsitzgemeinde im Einvernehmen mit den beiden Sachaufwandsträger und im Einvernehmen mit den beiden Schulen ein Gastschulverhältnis gestattet hat.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann nämlich aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grund- oder Mittelschule gestattet werden.

Diese Regelungen gelten grundsätzlich zwischen den staatlichen bzw. kommunalen Schulen, d.h. Schulen in öffentlicher Hand.
In Bezug auf die Ersatzanträge der Montessori-Schule Geisenhausen ist daher auszuführen, dass ein Anspruch auf einen Gastschulbeitrag keinesfalls gegeben ist.
Der Besuch der Montessori-Schule wird seitens der eigentlich zuständigen Sprengelschule weder verhindert noch untergraben; im Umkehrschluss muss daher aber auch gelten, dass eine Kostenbeteiligung in Form eines sogenannten Gastschulbeitrages ausscheidet.

Zu bedenken ist in jedem Fall, dass die kommunalen Schulen, die im Verwaltungsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen liegen, nicht übermäßig gesegnet sind, was die Kinderzahlen anbelangt.
Mit einer noch dazu finanziellen Unterstützung der Privatschule Montessori in Geisenhausen werden die eigenen Schulen zumindest insoweit geschwächt. Bei allem Respekt vor der Montessori Pädagogik kann dies nicht Ziel der kommunalen Finanzpolitik sein, entsprechende Privatschulen finanziell zu unterstützen. Hier sind in jedem Fall der dortige Sachaufwandsträger und die Eltern der jeweiligen Schüler gefordert.
 
Ob und inwieweit eine freiwillige Leistung der Gemeinde zu Gunsten der Montessori Einrichtung geleistet werden soll, hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Keinesfalls sollte eine eventuelle finanzielle Unterstützung als Gastschulbeitrag tituliert werden, da hierfür keinerlei Rechtsgrundlage vorhanden ist; allenfalls ein freiwilliger Zuschuss ist als solcher denkbar.


Es werden die Entscheidungen der Nachbargemeinden Kröning, Schalkam und Gerzen eruiert. Es wird vorgeschlagen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 500,00 € zu bezahlen. Die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Spende sowie die verschiedenen Möglichkeiten werden im Gemeinderat ausführlich diskutiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der Montessori-Schule Geisenhausen abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.04.2017 08:16 Uhr