Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" - Aufstellungsbeschluss auf Basis § 13 b Baugesetzbuch
Daten angezeigt aus Sitzung:
2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.07.2017
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Um die unvermindert hohe Zahl an Anfragen nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindebereich Aham befriedigen zu können, ist es erforderlich neue Wohngebiete im Gemeindebereich zu entwickeln.
Im vergangenen Jahr konnte hierzu bereits eine Fläche gegenüber dem Autohaus Winkler erworben werden. Zwischenzeitlich fanden einige Gespräche und auch ein Ortstermin mit dem Ingenieurbüro KomPlan statt, in denen ein erster Entwurf einer möglichen Wohnbebauung erarbeitet wurde.
Mit der am 13.05.2017 in Kraft getretenen Novelle des Baugesetzbuches ist es möglich Bebauungspläne, für eine Wohnbebauung, auf Außenbereichsflächen mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Voraussetzung ist der Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile. In diesem beschleunigten Verfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist lediglich im Wege einer Berichtigung nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens anzupassen. Auch ist die Ausweisung von Ausgleichsflächen nicht erforderlich.
Herr Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt den bisherigen Planungsentwurf vom 20.07.2017 vor.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden noch alternative Vorschläge gemacht hinsichtlich der möglichen Erschließung von Norden her; aus der Zuhörerschaft wird darauf hingewiesen dass die westliche Erschließung im Privatbesitz liegt. Dies gilt es natürlich im Laufe des Bauleitplan Verfahrens zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ auf Basis des § 13 b BauGB, d.h. im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung, aufzustellen. Planungsgebiet ist im Wesentlichen das Grundstück Fl. Nr. 268/0, Gemarkung Aham, mit einer Größe von ca. 0,78 Hektar. Für die Planung wird das Ingenieurbüro Komplan aus Landshut beauftragt. Die Grundlagen der HOAI sind anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.09.2017 07:47 Uhr