Plakatierungen im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham 26.07.2017 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die bisherige Vorgehensweise zu Plakatierungen im Gemeindegebiet. Der Antragsteller erhält bislang eine Erlaubnis zur Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund und darf maximal 14 Tage vor der Veranstaltung jeweils bis zu zwei Plakattafeln in Aham und Loizenkirchen an Laternenmasten befestigen. Die Verwaltungsgebühren betragen derzeit 15,00 € je Erlaubnis.

Im Rahmen der diesjährigen Bundestagswahl am 24.09.2017 ist geplant am Gemeindezentrum in Aham zwei Bauzaunfelder für die Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang sollte auch über den Erlass einer sogenannten Plakatierverordnung beraten werden.

Unabhängig von der Aufstellung der beiden Bauzaunfelder am Gemeindezentrum können die politischen Parteien zusätzlich an sämtlichen Laternenmasten, an denen sich keine Verkehrszeichen befinden, für die Wahl werben. Mit Hilfe einer Plakatierverordnung könnte dies ausgeschlossen werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass als Ersatz für die Werbung an Straßenbeleuchtungseinrichtungen auch so genannte Aufsteller am Ortsrand Verwendung finden könnten, so wie dies in der Gemeinde Gerzen der Fall ist.
Ebenfalls wird vorgeschlagen zwei oder drei sogenannte Plakatwände aufzustellen, um möglichen Werbeinteressenten an zentraler Stelle eine entsprechende Fläche zu bieten.

Als negatives Beispiel wird die Stadt München angeführt, die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits wieder mit Werbeplakaten an allen möglichen und unmöglichen Stellen zu gepflastert ist. Dies sollte keinesfalls zugelassen werden.

Beschluss 1

Für die kommenden Bundestagswahlen sollten entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung an zentraler Stelle zwei Bauzaunwerbefelder aufgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Werbung für private Veranstaltungen soll bis auf weiteres nicht zugelassen werden; Bürgermeister und Verwaltung sind beauftragt zentrale Standorte zu suchen und zu prüfen für die Aufstellung von Werbetafeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.09.2017 07:47 Uhr