Grundschule Aham - Einführung der Mittags- oder Ganztagsbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

An der Grundschule Aham wurden bis zum Ablauf des vergangenen Schuljahres die Grundschüler/innen in der Mittagszeit durch eine Tagesmutter beaufsichtigt. Der Tagesmuttereinsatz steht unter der Leitung durch das Kreisjugendamt Landshut.

Im Hinblick auf die Mittagsbetreuung bzw. im Hinblick auf die Ganztagsbetreuung ist ein steigender Bedarf festzustellen; allein im kommenden Schuljahr ist mit voraussichtlich acht Schülern zu rechnen, die eine Mittagsbetreuung bzw. eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen wollen.

In Abstimmung mit der Pfarrei konnte festgelegt werden, dass ein entsprechender Betreuungsraum im Pfarrheim zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Schüler hätten nach Schulschluss den Weg zum Pfarrheim auf sich zu nehmen, um dort zur Mittagszeit verpflegt und nachmittags betreut zu werden.

Die Verwaltung hat bezüglich der Mittagsbetreuung mit der Regierung von Niederbayern, mit dem Kreisjugendamt und dem Staatlichen Schulamt Kontakt aufgenommen.

Frau Hartwig vom Staatlichen Schulamt wurde kontaktiert, bezüglich der Organisation und Einrichtung der Gruppe. Es wurde mitgeteilt, dass die Gruppe in Räumen der Grundschule Aham, oder in einem naheliegenden Raum untergebracht werden sollte.

Eine Unterbringung in Räumen außerhalb der Grundschule Aham wird nur befürwortet, wenn der Alternativraum nahe zur Schule gelegen ist und während der Betreuungszeit auch jederzeit eine verantwortliche Person zugegen ist (Rektor/in oder Lehrkraft). Einer übergangsweisen Unterbringung im Pfarrheim Loizenkirchen, mit einem Fußmarsch von 0,8 Kilometern, kann den Kindern nur dann zugemutet werden, wenn die Kraft alle Kinder an der Schule abholt und der Weg gemeinsam zurückgelegt wird. Seitens Frau Hartwig wird jedoch von einer Unterbringung im Pfarrheim abgeraten und eine Genehmigung wird hier nicht in Aussicht gestellt.


Nachdem für die Mittagsbetreuung bzw. die Ganztagsbetreuung nicht das Kreisjugendamt zuständig ist, hat hierüber der Gemeinderat der Gemeinde Aham zu befinden.

Eine entsprechende Betreuungseinrichtung wird als öffentliche Einrichtung nach Art. 21 GO geschaffen. Hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung der Mittagsbetreuung bzw. der Ganztagsbetreuung sind unterschiedliche Modelle denkbar:

  • Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
  • Verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens 15:30 Uhr
  • Verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 Uhr

Die Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit der Schule und des Elternhauses und ermöglicht eine betreuung von Grundschülern/innen. Der Aufenthalt ist mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung zu gestalten.

Für einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf der Mittagsbetreuung ist eine sorgfältige Aufsicht unerlässlich.

Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich an mindestens vier Schultagen je Woche statt. Hausaufgabenbetreuung bedeutet, dass den Schülern/innen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (z. B. eine Stunde) die Möglichkeit zur Erledigung der Hausaufgaben geboten wird. Eine verpflichtende Fertigstellung der Hausaufgaben besteht nicht.  Die Mittagsbetreuung findet in den Ferien nicht statt.

Formen der Mittagsbetreuung:

  • Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr
Staatliche Förderung 3.323,00 Euro jährlich je Gruppe

Die Mittagsbetreuung reicht vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts (Regelfall ab 11:00 Uhr) bis etwa 14:00 Uhr. Die Mittagsbetreuung findet mindestens an vier Schultagen je Woche statt und beginnt nahtlos im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht.

  • Verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens 15:30 Uhr
Staatliche Förderung 7.000 Euro jährlich je Gruppe

Die verlängerte Mittagsbetreuung muss bis mindestens 15:30 Uhr angeboten werden. Zusätzlich zu den Voraussetzungen der Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr ist eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung anzubieten.

  • Verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung
Staatliche Förderung 9.000 Euro jährlich je Gruppe

Die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung stellt eine Erweiterung der Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr dar. Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen sind folgende Punkte zu erbringen:
  • verlässliche Hausaufgabenbetreuung,
  • verlängerte Betreuungszeit bis grundsätzlich 16:00 Uhr,
  • Gelegenheit zum Mittagessen,
  • Pädagogisches Konzept, abgestimmt mit der Schulleitung.

Weiterhin ist wöchentlich mit mindestens vier Stunden (Zeitstunden) ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot einzurichten.

Träger der Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung ist eine Einrichtung des Trägers des Schulaufwandes – im Bereich der Grundschule Aham entsprechend die Gemeinde Aham. Der Träger ist für die Finanzierung und die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig, in Abstimmung mit der Schulleitung.

Folgende Punkte sind zu klären:
- Räumlichkeiten, Lage und Ausstattung der Räume
- Nutzungsrechte schulischer Geräte, Räume usw.
- Zeitlicher Rahmen der Mittagsbetreuung
- Personalanstellung, Arbeitsbedingungen, Arbeitsverträge, Dienst- und Vertretungspläne
- Finanzierung
- Kriterien für die Aufnahme und Ausschluss von Kindern

Schüler/innen und Teilnahme
Grundsätzlich können alle Schüler/innen der Grundschule Aham an dem Betreuungsangebot teilnehmen. Die Eltern melden die Kinder schriftlich und verbindlich für die Dauer des Schuljahres an. Die Mindestteilnehmerzahl je Gruppe liegt bei zwölf Schülern/innen.

Die Kinder müssen die verlängerte Mittagsbetreuung und die verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung an mindestens zwei Tagen je Woche besuchen, damit diese als Zählschüler/innen herangezogen werden können.

Räumlichkeiten
Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich in Räumen (oder in unmittelbarer Nähe) der Schule statt. Die vorgesehenen Räumlichkeiten dürfen nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden.

Optimal ist ein eigener, für die Gruppenstärke ausreichend großer Raum in der Schule inklusive Nebenraum (ggf. mit Küchenzeile). Der Raum soll ab 11.00 Uhr bis zum Ende der Mittagsbetreuung nur der Gruppe zur Verfügung stehen.

Verpflegung
Es kann ein gemeinsames Essen angeboten werden, wenn die Vorkehrungen und Voraussetzungen gegeben sind. Alternativ kann auch ein gemeinsames Essen, mit mitgebrachten Speisen (Pausenbrot), vorgesehen werden.

Einzuhalten sind die Bestimmungen der Lebensmittelüberwachung. Personen, die Speisen zubereiten oder ausgeben, benötigen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes („Hygienebelehrung“) nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Die zuständigen Behörden müssen vor Inbetriebnahme der Essenszubereitung bzw. –ausgabe rechtzeitig verständigt werden, damit mit dem Träger alle Anforderungen an Personal, Raum und Ausstattung abgesprochen werden können.

Personal
Für die Mittagsbetreuung kommt sozialpädagogisches Fachpersonal, sowie andere geeignete Personen in Betracht, die über entsprechende pädagogische Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügen. Jeder Betreuer sollte einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben.

Das Betreuungspersonal ist gegen Unterschrift über die Aufsichtspflicht, die
Verschwiegenheitspflicht, das Verbot von Werbung in der Schule, das Verbot körperlicher
Züchtigung, die Ausübung des Hausrechtes durch den Schulleiter, die Verwaltung von Geldern für
die Ausstattung, Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu belehren usw..

Unfallschutz
Die Schülerinnen und Schüler sind während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen unfallversichert. Es wurde eine Stellungnahme KUVB eingeholt.

Das Betreuungspersonal ist als Arbeitnehmer ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch geringfügig Beschäftigte („Mini-Job“) sind erfasst.

Tagesplan (Beispiel):
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr                Eintreffen der Kinder
12:30 Uhr bis 13:30 Uhr                Mittagessen
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr                Hausaufgabenbetreuung
14:30 Uhr bis 16:00 Uhr                Freizeitgestaltung (Spielen, Basteln, Lesen usw.)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich eine Mittagsbetreuung an der Grundschule in Aham zu installieren. Bürgermeister und Verwaltung werden mit der Umsetzung direkt beauftragt; inwieweit eine Förderlichkeit bereits ab dem kommenden Schuljahr infrage kommt, gilt es von dort zu klären. Für die Weiterentwicklung dieser Mittagsbetreuung sind bauliche Folgemaßnahmen notwendig, die ebenfalls, bestenfalls sogar mit einer Ortsbesichtigung, im Rat Behandlung finden müssen.
Bis auf weiteres sollte das Angebot im Pfarrheim umgesetzt werden; förderrechtliche und schulische Belange sind abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2017 08:25 Uhr