Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" - Schalltechnisches Gutachten


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 30.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Von der Verwaltung der VG Gerzen wurde Kontakt mit dem Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt Landshut Kontakt aufgenommen. Nach Durchsicht der bisherigen Planunterlagen und einer überschlägigen Betrachtung des Vorhabens ist aus immissionsschutzfachlicher Sicht ein schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ notwendig.

Nach wie vor liegt hierzu ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Hoock & Farny vom 11.09.2017 vor.
Ziel dieses Gutachtens ist die Verträglichkeit der geplanten Bebauung mit den Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr der ST 2083 (Vilstalstraße) zu überprüfen. Die zur Erreichung dieses Ziels ggf. erforderlichen baulichen, technischen, planerischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen sollen entwickelt und durch geeignete Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung abgesichert werden.

Lt. dem Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut kann das Autohaus Winkler als Lärmquelle für das Baugebiet außer Acht gelassen werden. Im vorliegenden Angebot ist die Untersuchung des Autohauses Winkler noch mit aufgenommen.

Auszug aus dem Honorarangebot (netto) vom 11.09.2017:
Teil 1, Ortstermin und Grundlagenermittlung: 400,00 €
Teil 2, Digitales 3D-Lärmprognosemodell: 450,00 €
Teil 3, Schalltechnische Berechnung: 950,00 €
Teil 4, Erarbeitung notwendiger Schallschutzmaßnahmen und Festsetzungen: nur soweit erforderlich
Teil 5, Erstellung und Lieferung des Sachverständigengutachtens: 850,00 €

Leistungen, die über den beschriebenen Umfang hinausgehen werden aufwandsabhängig über die folgenden Stundensätze erbracht, die auch für Reisezeiten gelten:

Geschäftsführer/Sachverständige: 140,00 €/h
Gutachter/Projektingenieur: 90,00 €/h
Messassistent: 40,00 €/h

Fahrtkosten für Zusatzleistungen werden mit 0,50 € zzgl. MwSt. je gefahrenen Kilometer abgerechnet.
Wie in früherer Sitzung bereits beraten, wäre es auch denkbar, dass die schalltechnische Untersuchung über Gemeinderatsmitglied Rackerseder veranlasst werden könnte.
Von dessen Seite wird allerdings erklärt, dass er sich nicht vorstellen könne, dass eine seinerseitige Berechnung, auch mit entsprechend sachkundigen Kollegen, vom Landratsamt Landshut letztenendes anerkannt würde.

Von Gemeinderatsmitglied Leitl wird angefragt, ob es nicht sinnvoller wäre, mit dieser Vergabe abzuwarten, bis die bereits beauftragte Baugrunduntersuchung abgeschlossen sei.

Hier erklärt Herr Hoffmeister, dass aufgrund der Vorgaben des Gemeinderates zum Bebauungsplan auf höchstmögliche Umsetzungsgeschwindigkeit geachtet wurde. Daher wurden auch diese Untersuchungen parallel zur Befragung der Träger öffentlicher Belange teils beauftragt teils zur Beauftragung jetzt vorgelegt. Selbstverständlich, so Herr Hoffmeister, könnten die einzelnen Beauftragungen auch hintereinander erfolgen, obwohl im Hinblick auf die Bodenuntersuchung nicht davon auszugehen ist, dass eine generelle Unbebaubarkeit der Fläche als Ergebnis dabei heraus käme. Sicherlich ist damit zu rechnen, dass es für die Bebauung dieser Flächen Auflagen geben oder eventuell auch einen Bodenaustausch gefordert würde.
Hier sollten in jedem Fall die Ergebnisse in Ruhe abgewartet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Angebot des Ingenieurbüros Hoock & Farny mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens zu beauftragen.
Die Vergabe dieser Entscheidung und dieses Auftrages soll erst dann erfolgen, wenn das Ergebnis des Bodengutachtens vorliegt. Sollte eine grundsätzliche Bebaubarkeit gegeben sein, ist das schalltechnische Gutachten umgehend auf Basis des Angebotes zu beauftragen unter Herausnahme der Besichtigung des Autohauses Winkler.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2018 08:17 Uhr