Planung Schulhausanbau - Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 30.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö 6

Protokoll / Bekanntgaben

Der Gemeinderat hat sich grundsätzlich dafür entschieden, Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Aham zu errichten, bestenfalls im nordöstlichen Anschluss an die bestehenden beiden Klassenzimmer.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass als Planer mit Herrn Franz Heubl, Büro für Innenarchitektur, Reisbach Kontakt aufgenommen werden sollte, da dieser bereits im Rahmen der Kirchensanierung Aham in Aham tätig sei.

Die zwischenzeitlichen Vorberatungen mit Herrn Heubl führten letzten Endes zu einer groben Kostenannahme hinsichtlich des Projektes sowie zur Vorlage eines Architektenvertrages mit heutigem Datum.

1. Bürgermeister Herrnreiter informiert über die Kostenannahme des Architekten, die derzeit von Gesamtkosten in Höhe von rund 530.000,00 € ausgeht.

Herr Hoffmeister informiert weiterhin, dass er den heute vorgelegten Honorarvertrag und die Honorarvorausberechnung mit Herrn Heubl besprochen habe.

Die Begriffe der Kostenannahme, Kostenschätzung und Kostenberechnung werden dem Gemeinderat erläutert.

Für die Honorarvorausberechnung wurde die Kostenannahme an den Kostengruppen 300 und 400 orientiert und mit netto rund 349.000,00 € zu Grunde gelegt.
Eine besondere Leistung zur Erstellung von digitalen Bestandsplänen wird mit netto 2.800,00 € angeboten, eine Leistung, die nach Abstimmung mit dem Architekten, durchaus zu Disposition gestellt werden könnte. Grundlegende Honorarberechnungen werden erläutert, wobei die Ansätze grundsätzlich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI - entspricht.

In diesem Zusammenhang wird dem Gemeinderat vermittelt, dass eine Fertigstellung dieses Erweiterungsbaus mit Sicherheit nicht zum Schuljahresbeginn 2018/2019 erwartet werden kann. Dafür sind umfangreiche Vorlaufzeiten notwendig für die Beantragung der schulaufsichtlichen Projektgenehmigung, die Baugenehmigung und die Zuwendungen. D.h., auch bei einem zügigen Planungsvorlauf kann wohl frühestens erst im Spätsommer mit einem Umsetzungsbeginn gerechnet werden.
Ob die bauliche Fertigstellung dann Ende 2018 erfolgen kann oder erst Anfang 2019, bleibt dem gesamten bürokratischen Vorlauf vorbehalten. Diese zeitliche Betrachtung wird vom noch zu beauftragenden Architekten ähnlich gesehen.
Das weitere Procedere stellt sich demzufolge wie folgt dar:
  • Planungsauftrag an den Architekten mit Entwicklung einer Vorentwurfsplanung
  • Abstimmungsgespräch an der Regierung von Niederbayern unter Beteiligung der Sachgebiete Hochbau, Kommunalförderung und staatlichem Schulamt
  • Entwicklung der Genehmigungsplanungen mit Einreichung der Anträge für die Schulaufsichtlichen Projektgenehmigung und die Baugenehmigung
  • Zuwendungsantrag mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Ausschreibung, Vergabe und Baubeginn.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Planungsauftrag für die Erweiterung der Grundschule Aham für Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung an das Büro für Innenarchitektur, Franz Heub l, Reisbach auf Basis des Honorarangebotes vom 29.01.2018 und des zugehörigen Entwurfes eines Architektenvertrages-Stufen Vertrag zu erteilen. Die besondere Leistung zur Erstellung von digitalen Bestandsplänen wird derzeit noch nicht beauftragt und steht zur Disposition; dies ist noch mit dem beauftragten Architekten zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2018 08:17 Uhr