Bebauungsplan Aham, Deckblatt Nr. 3 "Sattlerweg" - Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Beratung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 30.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 7

Protokoll / Bekanntgaben

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. In dieser Zeit wurden keinerlei Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 26 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Deutsche Post AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: Untere Bauaufsichtsbehörde, Naturschutz und Wasserrecht
- Märkte Frontenhausen und Gangkofen
- Gemeinden Gerzen, Kröning, Schalkham

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Bayerischer Bauernverband
- Bund Naturschutz
- Vodafone Kabel Deutschland
- Bayernwerk AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: SG 44, Immissionsschutz, Tiefbauamt, Gesundheitsamt
- Regierung von Niederbayern
- Regionaler Planungsverband
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Gemeinde Loiching

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen bzw. Einwänden abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden bzw. Einwände privater Personen liegen nicht vor. Somit kann nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen die Planung mit Fassung des Satzungsbeschlusses zum Abschluss gebracht werden.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die aufgeführten Hinweise bezüglich der Bodendenkmäler und der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art 7.1 BayDSchG werden in der Begrünung und in den textlichen Hinweisen ergänzt und redaktionell angepasst. Die weiteren Hinweise werden gegebenenfalls redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen. Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der Erschließungsplanung bzw. hinsichtlich des Bauzeitenplanes erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen Ressort. Dies erfolgt detailliert auf Ebene des nachgeordneten Verfahrens im Zuge der Umsetzung des Vorhabens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf die angeführten Hinweise werden redaktionelle Ergänzungen in der Begründung unter der Ziffer 8.5 Brandschutz vorgenommen, soweit diese nicht durch die bereits getroffenen Aussagen zum Brandschutz abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Zu den vorgebrachten Hinweisen ergeht folgende Würdigung:
Die Niederschlagswasserbeseitigung wird bezüglich der Zisternen redaktionell angepasst. Die Ableitung des Niederschlagswassers wird voraussichtlich in den Erlinger Bach erfolgen. Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung auf öffentlichen Flächen werden redaktionell ergänzt. Dabei soll das geplante Trennsystem im Hagschneiderweg an das bestehende Trennsystem im Sattlerweg angeschlossen werden, welches weiter zur ST 2083 führt. Die exakte Ausführung bleibt der Erschließungsplanung vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf den angeführten Hinweis wird dies in der Begründung richtiggestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2018 08:17 Uhr