Kommunale Strombeschaffung - Bündelausschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/02. Sitzung Gemeinderat Aham 27.02.2018 ö beschließend 6

Protokoll / Bekanntgaben

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2020 bis 2022 an.

Zur Verfahrenserleichterung und zur Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen.

Jeder unserer Vertragspartner ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz unserer Vertragspartner während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird auch weiterhin umfassend gewährleistet.

Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanalagequote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote fielen die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher aus. Zudem lag bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh


Der Gemeinderat berät die Angelegenheit kurz.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Firma KUBUs Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 13:18 Uhr