Bebauungsplan Aham - Deckblatt Nr. 4 Dechantsreiter Feld


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. In dieser Zeit wurden keinerlei Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 24.11.2017 bis 10.01.2018 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 27 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Deutsche Post AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Naturschutz und Wasserrecht
- Märkte Frontenhausen und Gangkofen
- Gemeinden Gerzen, Kröning und Schalkham

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abegegeben:
- Bund Naturschutz
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Bayernwerk AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete SG44, Immissionsschutz, Tiefbauamt, Gesundheitsamt
- Regierung von Niederbayern
- Regionaler Planungsverband
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Gemeinde Loiching

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen bzw. Einwänden abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden bzw. Einwände privater Personen liegen nicht vor. Somit kann nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen die Planung mit Fassung des Satzungsbeschlusses zum Abschluss gebracht werden.

Der Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrages mit den Grundstückseigentümern ist nicht mehr erforderlich. Nach eingehender Prüfung der Kaufverträge aus den Jahren 1996 hat sich die Gemeinde Aham in diesen bereits verpflichtet die Bebauung mit Wohnhäusern zu ermöglichen. Auch wurden in den damaligen Kaufverträgen die Erschließungskosten bereits im Voraus abgerechnet. Die Erschließungskosten für die Parzelle 4 wurden im Rahmen der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Verlegung von Kanalleitungen bereits auf einen Betrag in Höhe von 15,00 € je m² Grundstücksfläche festgesetzt. Die Abrechnung der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung erfolgt für diese Parzelle lt. Satzung. In allen Notarurkunden hat sich die Gemeinde Aham zur Vermessung des Planungsbereichs verpflichtet.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die aufgeführten Hinweise bezüglich der Bodendenkmäler und der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art 7.1 BayDSchG werden in der Begrünung und in den textlichen Hinweisen ergänzt und redaktionell angepasst. Die weiteren Hinweise werden gegebenenfalls redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen. Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der
Erschließungsplanung bzw. hinsichtlich des Bauzeitenplanes erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen
Ressort. Dies erfolgt detailliert auf Ebene des nachgeordneten Verfahrens im Zuge der Umsetzung des
Vorhabens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf die angeführten Hinweise werden redaktionelle Ergänzungen in der Begründung unter der Ziffer 8.5 Brandschutz vorgenommen, soweit diese nicht durch die bereits getroffenen Aussagen zum Brandschutz abgedeckt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Landshut, Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Von den textlichen Festsetzungen zu den Abstandsflächen (Ziffer 4.3) wird der Satz 2 entsprechend der Stellungnahme gestrichen und als Hinweis formuliert. Der Hinweis auf das zuständige Landratsamt wird entsprechend auf Landshut korrigiert. Die Rechtsverhältnisse werden entsprechend umformuliert, sodass die Rechtslage entsprechend den Anmerkungen der Fachstelle rechtlich richtig dargestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Zu den vorgebrachten Hinweisen ergeht folgende Würdigung: Die Planung zum Entwurf enthielt keine öffentlichen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches, daher wurden diesbezüglich auch keine Aussagen getroffen. Da die aktuelle Planung die Erschließungsstraße jedoch als öffentliche Erschließungsstraße (Anliegerstraße) vorsieht, werden auch Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung auf öffentlichen Flächen getroffen. Zusätzlich wird die Niederschlagswasserbeseitigung bezüglich der Zisternen redaktionell mit der Begründung abgeglichen und gegebenenfalls angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss 6:
Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils wird zur Kenntnis genommen. Es
werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. In Bezug auf den angeführten Hinweis wird dies in der
Begründung richtiggestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss 7:
Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Aham als Satzung nach § 10 BauGB; die Satzung ist auszufertigen, bekanntzumachen und dem Landratsamt Landshut zur Kenntnis zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.06.2018 07:58 Uhr