Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018, Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/03. Sitzung Gemeinderat Aham 17.04.2018 ö beschließend 5

Protokoll / Bekanntgaben

Für die Ausführungen zum Haushaltsplan 2018 übergibt 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter die Ausführungen an den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Herrn Hoffmeister.

Die in Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS beigefügten Übersichten über die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Investitionen und die laufenden Kreditierung in werden dem Gemeinderat eingehend vorgestellt.
Es wird betont, dass es Aufgabe des Gremiums sei, die Prioritäten hinsichtlich der Abarbeitung der notwendigen Investitionen aufzustellen.
In jedem Fall ist klar, dass allein die dargestellten Investitionsmaßnahmen innerhalb der nächsten vier Jahre nicht ohne zusätzliche Fremdmittel abgewickelt werden können. Dabei ist es unerheblich, ob dies über den Haushalt der Gemeinde oder über einen Finanzplan eines Kommunalunternehmens abgewickelt wird.

Nachdem die Gemeinde bei allen Beteiligten im Wort steht, die Erweiterung der Grundschule Aham hinsichtlich eines Ganztagsangebotes vorzunehmen, dürfte diese 1. Priorität in jedem Fall spätestens im nächsten Jahr baulich umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen stehen ausdrücklich, was die zeitliche Schiene anbelangt, zur Disposition.

Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage, die juristische Debatte zur Grundsteuer und zu den Straßenausbaubeiträgen werden kurz umrissen.

Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen sind hinsichtlich der dargestellten Kosten lediglich mit Kostenannahmen hinterlegt. Zu keiner der derzeit geplanten Investitionen legt eine ausreichende Kostenberechnung vor, die es der Kämmerei oder auch dem Gemeinderat ermöglichen würde, qualifiziert eine Finanzplanung darauf aufzubauen.

Aus diesem Grund schlägt Herr Hoffmeister vor, sämtliche angedachten Investitionsmaßnahmen im Jahr 2018/2019 durchgängig zu planen bis hin zu einer möglichen Ausführungsplanung. Letztere beinhaltet in jedem Fall eine qualifizierte Kostenberechnung, die wiederum Grundlage sein kann, die notwendigen Investitionen der nächsten Jahre,  hinsichtlich ihrer Prioritäten und hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung, exakt einzuordnen.

Für das Haushaltsjahr 2018 werden deshalb in dieser Richtung Mittel eingestellt werden; die bauliche Abwicklung des Ganztagsangebotes an der Grundschule wird in jedem Fall für das kommende Haushaltsjahr eingestellt werden.
Die folgenden Jahre 2020, 2021 und 2022 bilden die letzten Finanzplanungsjahre und sind Hinblick hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit von Jahr zu Jahr fortzuschreiben.

Datenstand vom 06.06.2018 07:58 Uhr