Errichtung eines Carports und eines Stellplatzes - Rosenstraße 7 - Antrag auf isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/05. Sitzung Gemeinderat Aham 09.07.2018 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham, dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Carports und eines Stellplatzes.
       
Fl. Nr. 417/0, Gemarkung Aham
Die Erschließung ist gesichert

Grundsätzlich ist die Errichtung von Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von maximal 3,00 Metern und mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan Aham setzt jedoch Baugrenzen fest. Der geplante Carport weist eine Grundfläche von 49,5 m² und eine Wandhöhe von 3,00 Metern auf, liegt aber vollständig außerhalb der Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte hier zwei Autos und evtl. ein Wohnmobil unterstellen. Hierfür reicht die vorhandene Garage auf dem Grundstück nicht aus.

Die Dacheindeckung soll mit braunem Blech erfolgen. Im Bebauungsplan sind für die Garagengebäude keine Festsetzungen für die Dacheindeckung getroffen. Daher ist dies zulässig.

Grundsätzlich ist auch die Errichtung von nicht überdachten Stellplätzen mit einer Fläche bis zu 300 m², außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der geplante Stellplatz weist eine Fläche von 30 m² auf, liegt aber vollständig außerhalb der Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte diesen Stellplatz für die Kfz von Besuchern anlegen um diese nicht am Straßenrand in der Rosenstraße parken zu lassen.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. Die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. Die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2018 08:07 Uhr