Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den erfolgreichen Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum möglichen Landtausch bei Ernstgraben.
In diesem Zusammenhang kann nun mit der (Teil-) Einziehung der betroffenen öffentlichen Feld- und Waldwege begonnen werden.
Fl. Nr. 1316/0, Gemarkung Aham: Öffentlicher Feldweg
Feldstraße von Loheholz nach Ernstgraben
Länge: 0,925 Kilometer
Eine Teilstrecke von 370 Metern ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Dem Gemeinderat wird das beiliegende Luftbild vorgestellt.
Fl. Nr. 1322/0, Gemarkung Aham: Öffentlicher Feldweg
Feldstraße nähe Ernstgraben
Länge: 0,255 Kilometer
Eine Teilstrecke von 80 Metern ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Dem Gemeinderat wird das beiliegende Luftbild vorgestellt.
Fl. Nr. 638/0, Gemarkung Aham: Öffentlicher Feldweg
Feldstraße von ST2045 nach Steinberg
Länge: 0,161 Kilometer
Eine Teilstrecke von 131 Metern soll teilweise als Tauschfläche an den einzigen angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden. Da ansonsten keine weiteren Anlieger vorliegen, besitzt diese Feldstraße keine Verkehrsbedeutung mehr. Dem Gemeinderat wird das beiliegende Luftbild vorgestellt.
Fl. Nr. 622/2, Gemarkung Aham: Öffentlicher Feldweg
Feldstraße nähe Steinberg
Länge: 0,042 Kilometer
Die gesamte Feldstraße soll eingezogen und als Tauschfläche an den einzigen angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden. Da ansonsten keine weiteren Anlieger vorliegen, besitzt dieser Feldweg keine Verkehrsbedeutung mehr. Dem Gemeinderat wird das beiliegende Luftbild vorgestellt.
Im Rahmen des Entwidmungsverfahrens müsste ein Beschluss über die (Teil-) Einziehungen ortsüblich bekannt gemacht werden. Anschließend besteht für alle Betroffenen die Möglichkeit in einem Zeitraum von 3 Monaten Einwendungen gegen die geplanten (Teil-) Einziehungen vorzubringen.