Löschwasserversorgung Blamberg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/09. Sitzung Gemeinderat Aham, 30.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/09. Sitzung Gemeinderat Aham 30.10.2018 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den am 17.09.2018 am Anwesen Blamberg 2 stattgefundenen Ortstermin des Kreisbrandrates Thomas Loibl, des Kommandanten der FFW Aham, der Eigentümer sowie Herrn Zehentbauer von der Verwaltung.

Im Mai dieses Jahres ging im Rathaus der VG die Anfrage zur Verfüllung eines Teiches auf dem Grundstück Blamberg 2 ein. Im Zuge dessen wurde sowohl beim Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils, als auch bei der FFW Aham zur Löschwasserversorgung angefragt. Konkrete Aussagen wurden jedoch von keiner Stelle getroffen.

Gemäß Artikel 1 Absatz 2 Satz 2 Bayerisches Feuerwehrgesetzes hat die Gemeinde, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

An dem Anwesen liegt ein Unterflurhydrant mit einer Nennweite von DN-80 vor. Am Ortstermin erläuterte Herr Loibl, dass durch diesen Unterflurhydranten die Löschwasserversorgung für das Wohnhaus alleine sichergestellt sei. Für die übrigen Nebengebäude reiche diese Versorgung jedoch nicht mehr aus. Gemäß dem Arbeitsblatt W 405 zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung umfasst der Löschbereich sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten in einem Umkreis (Radius) von 300 Metern um das Brandobjekt. Diese müssen zusammen eine Mindestlöschwassermenge von 48 m³/h bereitstellen. Die einzelnen Löschwasserentnahmestellen sollten eine Löschwasserentnahme von 24 m³/h über die Dauer von 2 Stunden ermöglichen. Gemäß einer vorliegenden Leistungsprüfung wird durch den Unterflurhydranten ein maximaler Durchfluss von 19 m³/h bzw. ein mittlerer Durchfluss von 15 m³/h erreicht. Somit fehlt zur Erreichung der Mindestlöschwassermenge derzeit noch eine Menge von 33 m³/h.

Am Grundstück existiert derzeit im Abstand von ca. 80 Metern zum Wohnhaus ein Teich. Dieser ist jedoch nicht mehr dicht. Ob es sich hierbei um einen Löschteich handelt kann nicht festgestellt werden. In der vorliegenden Aufstellung von Löschteichen ist er nicht aufgeführt. Eine Instandsetzung dieses Teiches ist ein aufwendiges Unterfangen, da eine komplett neue Teichfolie eingebracht werden müsste. Die Bewohner würden eine Verfüllung dieses Teiches und den Aushub eines neuen Teiches bevorzugen. In Kombination wäre dies auch einfacher zu bewerkstelligen, als den bestehenden Teich instand zu setzen.

Für das Anwesen liegt derzeit im Landratsamt Landshut ein Antrag auf Vorbescheid für Ersatzgebäude der bestehenden Nebengebäude. Eine Entscheidung ist noch nicht absehbar. Unabhängig davon ist jedoch eine Verbesserung der derzeitigen Löschwasserversorgung angezeigt.

Eine Versorgung mittels einer Schlauchleitung von einem anderen öffentlichen Gewässer ist nicht möglich.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter ergänzt, dass die Entfernung zur Vils per Luftlinie allein ca. 1000 m beträgt und deshalb dieser Weg der Löschwassersicherstellung ausscheiden muss. Gemeinderatsmitglied Frey führt aus, dass nach seinem Kenntnisstand am bisherigen alten Löschweiher Quellen oberflächlich austreten und diesen alten Weiher auch ausreichend speisen würden. Allein die Dichtigkeit des alten Weihers ist nicht mehr gewährleistet. Es sollte daher einen Platz gefunden werden, der durch diese natürlich austretenden Quellen gespeist würde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich den Bau eines ausreichend dimensionierten Löschweihers.
Dabei sollte die Möglichkeit des natürlichen Wasserzulaufs  es sowie die Anbindung von Dachrinnen und dergleichen geprüft werden. Für den Unterhalt des Löschweihers ist der Hofeigentümer verantwortlich zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2018 13:34 Uhr