Erneuerung des Zaunes zur Straßenseite - Flurstraße 5 - Antrag auf isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Gartenzaunes aus Stahldraht (sog. Doppelstabmattenzaun).

Fl. Nr. 424/7, Gemarkung Aham
Die Erschließung ist gesichert

Grundsätzlich ist die Errichtung von Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2,00 Meter, außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der Bebauungsplan Aham aus dem Jahr 1970 setzt jedoch für Einfriedungen fest, dass diese straßenseitig als Holzlatten- oder Hanichelzaun mit einer maximalen Höhe von 1,00 Meter über Straßenoberkante auszuführen sind. Der geplante Gartenzaun weist eine Höhe von genau 1,00 Meter auf, soll aber als Stegnattenzaun  ausgeführt werden. Der Bauherr benötigt dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte den bestehenden und bereits morschen Holzzaun durch einen Doppelstabmattenzaun ersetzen, da dieser pflegeleichter und moderner ist.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. Die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. Die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Nachbarliche Interessen werden objektiv nicht beeinträchtigt und eine Vereinbarung mit den öffentlichen Belangen ist gegeben.

Die Nachbarunterschriften vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2019 09:13 Uhr