Grundschulanbau für Mittagsbetreuung - Am Lerchenfeld 1-3 - Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf schulaufsichtliche Projektgenehmigung, Zuwendungsantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 2.3

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lerchenfeld.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lerchenfeld wird beantragt:
- Überschreitung der zulässigen Dachneigung, Ziffer 2.3: Zulässig ist eine Dachneigung von 18°-25°. Beantragt werden 26° Dachneigung.
Die Befreiung begründet sich in der Anpassung an die Bestandsgebäude. Der Anbau soll bei der Dachneigung wie die Bestandsgebäude ausgeführt werden.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Des Weiteren hat vor kurzem ein Besprechungstermin stattgefunden an der Regierung von Niederbayern unter Beteiligung der Förderstelle, der Prüfstelle für die schulaufsichtliche Projektgenehmigung sowie der Prüfstelle Technik. Von Seiten der Gemeinde Aham waren vertreten erste Bürgermeister Jens Herrnreiter, Herr Hoffmeister und Architekt Heubl mit seinem Kollegen Herrn Bauer.
Die gesamten Modalitäten der Zuwendungsbeantragung mit den verschiedenen Optionen wurden besprochen.
Letzten Endes wurde festgelegt, dass ein klassischer Förderantrag nach Art. 10 FAG gestellt werden sollte, da dies für die jetzt beantragte Maßnahme die günstigste und die am schnellsten umsetzbare Variante darstellt, so die Vertreter der Regierung von Niederbayern.
In welcher Art und Weise im Anschluss die Räumlichkeiten genutzt werden, liegt dann allein in der Entscheidungshoheit des Sachaufwandsträger es bzw. der Schulleitung.
Die notwendige Kostenberechnung nach DIN 276 ist weitestgehend erstellt, aufgestellt anhand des Flächenprogrammes, welches aktuell den Zuwendungsanträgen zu Grunde liegt.
Für den Zuwendungsantrag wird gleichzeitig Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden, um frühzeitig in die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen gehen zu können.
Die Regierung von Niederbayern hat zugesagt, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn in der 2. März Hälfte erstellen zu können.
Dies bedeutet, dass ein Submissionstermin für die Angebotseröffnungen frühestens Ende Februar 2019 stattfinden kann. Ob und inwieweit die jetzt vorliegende Kostenberechnung dann eingehalten werden kann, bleibt diesem Termin vorbehalten.
Von den zuwendungsfähigen Kosten werden anschließend die zuwendungsfähigen Kosten abgesetzt, die bereits durch das kommunale Investitionsprogramm gefördert werden. Die restlichen verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten werden mit einem Fördersatz von 50 % plus X gefördert werden; der sich exakt errechnende Betrag wird mit dem Zuwendungsbescheid bekannt gegeben und hängt von der finanziellen und räumlichen Lage der Gemeinde Aham ab.

Gleichzeitig ist bei der Regierung von Niederbayern ein Antrag auf schulaufsichtliche Projektgenehmigung einzureichen, ein Antrag, der dem Bauantrag vergleichbar ist; hier wird seitens der Regierung überprüft, ob die Flächenansätze den Richtlinien des Freistaats Bayern für förderfähigen Maßnahmen entsprechen.

Da sämtliche noch zu stellende Anträge nun mit allen betreffenden Beteiligten intensiv besprochen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Baumaßnahme ab April des kommenden Jahres umgesetzt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
- Überschreitung der zulässigen Dachneigung
erteilt, da die geplante Umsetzung dem Baubestand entspricht.


Der Gemeinderat beschließt auf Basis des vorliegenden Bauantrages die schulaufsichtliche Projektgenehmigung bei der Regierung von Niederbayern umgehend zu beantragen.

Der Gemeinderat beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung nach DIN 276 für das zum Bau beantragte Projekt den Zuwendungsantrag nach Art. 10 FAG zu stellen. Gleichzeitig ist Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.

Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt die entsprechenden Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2019 einzustellen und gegenüber der Regierung von Niederbayern verbindlich zu erklären, dass die Finanzierung der Maßnahme in jedem Fall durch die Gemeinde Aham sichergestellt wird. Eine entsprechende Finanzierungsanfrage seitens der Regierung Niederbayern ist zu gegebener Zeit entsprechend zu beantworten.

Der mit den Planungsleistungen beauftragte Architekt wird nun aufgrund des Stufenvertrages beauftragt, die Leistungsphasen 5-7 der HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) umzusetzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2019 09:13 Uhr