Bebauungsplan Am Erlinger Bach - Abwägung Stellungnahme frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/11. Sitzung Gemeinderat Aham 27.11.2018 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ fand in der Zeit vom 12.10.2018 bis 26.10.2018 statt. In dieser Zeit ist eine Stellungnahme der Bewohner eines westlichen Wohngrundstücks an der ST2083 eingegangen.

Die Stellungnahme wird dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Ehepaares Fichte wird zur Kenntnis genommen. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Stellungnahme:
Die Gemeinde Aham bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren. Zu den vorgebrachten Einwendungen und Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Im schalltechnischen Gutachten wird auf die Verkehrsimmissionen eingegangen. Hierzu werden explizit auch Berechnungen zu den Schallreflexionen zu den Nachbarbebauungen durchgeführt.
Die Schallschutzwand könnte durch Reflektionen zu einer geringen Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen an der Nachbarbebauung verursachen.
Durch erste Berechnungen seitens des Ingenieurbüros Hoock Farny Ingenieure in Landshut kommt es sowohl bei der Nachbarbebauung Vilstalstraße 72 als auch Wendeldorferstraße 2 jedoch zu keiner nennenswerten Erhöhung der Schallimmissionen. Dieses Gutachten wird Bestandteil der Verfahrensunterlagen zum Entwurfsstand. Der Gemeinderat legt fest, dass das beauftragte Ingenieurbüro hier eine exakte Folgelastenberechnung vornehmen sollte, um die Höhe der Folgelasten exakt feststellen zu können. Verstärkte Schallschutzmaßnahmen an der zu errichtenden Schallschutzmauer bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nun erfolgt ist, werden der 1. Bürgermeister und die Verwaltung beauftragt das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2019 09:13 Uhr