Neubau eines Wohnhauses - Neuhausen - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 01.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/06. Sitzung Gemeinderat Aham 01.08.2018 ö beschließend 3.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vor Beratung dieses Tagesordnungspunktes zieht sich Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs in den Zuhörerraum zurück wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO ).

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), da der Antragsteller schriftlich erklärt hat Landwirt zu sein. Der Flächennutzungsplan weist für das zu bebauende Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzfläche aus.

Fl. Nr. 314/0, Gemarkung Neuhausen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist über die nördlich angrenzende Gemeindeverbindungsstraße gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils gesichert, da die Hauptleitung in der Straße verläuft.
Die Ableitung des Schmutzwassers hat über eine noch zu errichtende Kleinkläranlage zu erfolgen. Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.

Auf dem Baugrundstück liegt eine Verdachtsfläche für ein Bodendenkmal. Es wird eine Siedlung vorgeschichtlicher und neolithischer Zeitstellung u.a. der Stichbandkeramik/Gruppe Oberlauterbach, der Münchshöfener Gruppe, der Bronze-/Urnenfelderzeit und Latènezeit vermutet. Ebenso liegt am nördlichen Rand des Grundstücks ein Biotop.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät den Antrag auf Vorbescheid eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2018 08:24 Uhr