Beauftragung KU Aham mit Schulhausanbau und Bau von Feuerwehrgerätehaus/Bauhof - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö 2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter führt diesen Tagesordnungspunkt ein mit dem Hinweis, dass in der
Januar-Sitzung vereinbart wurde, die Angelegenheit Kommunalunternehmen Aham im Zusammenhang mit Vergaberecht und Zuwendungsrecht nochmals zu beraten, wobei die beiden Fachleute, einerseits die Herren Popp für das Steuerberatungsbüro und andererseits der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen zur Beratung eingeladen wurden.

Zur weiteren Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist Gemeinderatsmitglied Silvia Fuchs anwesend.

Herr Popp erklärt eingangs, dass aus Sicht der Steuerberatung die geplante Umsetzung des Kommunalunternehmens durchaus Aussicht auf Erfolg haben sollte, da entsprechende Vorgänge bereits in Oberbayern abgewickelt wurden. Ein weiteres Gespräch an der Regierung von Niederbayern habe ergeben, dass von dort diese Fragen nochmals geklärt würden.

Mittlerweile ist die Vorgehensweise so geplant, dass die Gemeinde Aham für die zur Umsetzung vorgesehenen Baumaßnahmen in jedem Fall Bauherr bleibt und selbstverständlich auch die Zuwendungsanträge zu stellen haben wird. Die Zuwendungen sollten dann direkt an die Gemeinde Aham laufen, von dort allerdings nicht direkt an das Kommunalunternehmen weitergeleitet werden, sondern im Rahmen eines Baukostenzuschusses umgesetzt werden. Dies hätte den Vorteil, dass es sich dabei um ein sogenanntes In-House-Geschäft handeln würde und demzufolge die Vergabevorschriften, trotz entgegenstehender Zuwendungsrichtlinien, nicht Anwendung finden würden.

Anschließend führt Herr Hoffmeister aus, dass er, entgegen der einführenden Darstellung des
1. Bürgermeisters, grundsätzlich kein Problem mit der Errichtung eines Kommunalunternehmens habe, er aber darauf bestehen müsse, dass die Fragen des Zuwendungsrechtes und die Fragen der Vergabe einzelner Bauaufträge in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern als Förderstelle zu klären sind. Sollte die Regierung von Niederbayern schriftlich bestätigen, dass die Vergaberichtlinien nicht notwendigerweise angewendet werden müssen, trotz Förderung, werde dies mitgetragen. Andernfalls müsse man allerdings auf die Einhaltung der Vergaberegularien, sowie in der Sitzung vom Januar diesen Jahres erläutert, bestehen.
Herr Hoffmeister weist zudem darauf hin, dass der Zuwendungsantrag für den Erweiterungsbau bei der Grundschule Aham in beiden Förderverfahren bereits gestellt ist und, zumindest für ein Förderverfahren, auch ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.
In Sachen Feuerwehr liegt derzeit weder die Kostenberechnung nach DIN 276, noch die Erklärung zur Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Feuerwehrstellplätze seitens des Kreisbrandrates vor. Beide Dinge werden für die Zuwendungsbeantragung benötigt. Hierzu wird erklärt, dass diese Unterlagen entweder durch den Planer oder einen Dritten beizubringen sein werden.

Da diese Angelegenheit bis dato ungeklärt ist, wird aus der Mitte des Gemeinderats vorgeschlagen, die Beschlussfassung zu dieser Thematik bis zur Klärung dieser Frage zurückzustellen. Dagegen wendet
1. Bürgermeister Herrnreiter ein, die Beschlussfassung doch heute umsetzen zu wollen mit einem entsprechenden Vorbehalt im Beschlusstext.

Die Beschlusstexte werden anschließend von 1. Bürgermeister Herrnreiter vorgetragen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Bauabwicklung für das Feuerwehrgerätehaus und den Bauhof in der Nähe der Altstoffsammelstelle bei Loizenkirchen an das Kommunalunternehmen Aham zu übertragen. Die Übertragung steht unter dem Vorbehalt, dass die Regierung von Niederbayern als Bewilligungsstelle schriftlich erklärt, dass die Vergaberichtlinien für das Kommunalunternehmen auch im Falle der Bezuschussung des Feuerwehrhauses keine Gültigkeit mehr haben und damit nicht mehr Anwendung finden müssen. Das Budget für diesen Neubau wird auf 800.000 € brutto festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Bauabwicklung für den Schulhaus-Erweiterungsbau an das Kommunalunternehmen Aham zu übertragen. Die Übertragung steht unter dem Vorbehalt, dass die Regierung von Niederbayern als Bewilligungsstelle schriftlich erklärt, dass die Vergaberichtlinien für das Kommunalunternehmen auch im Falle der Bezuschussung des Erweiterungsbaus der Grundschule Aham keine Gültigkeit mehr haben und damit nicht mehr Anwendung finden müssen. Das Budget für diesen Erweiterungsbau wird auf 600.000 € brutto festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2019 10:44 Uhr