Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit Garage - Aufeld 12 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen Aufeld mit seinen sechs Deckblättern aus den Jahren 1964-1974.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen Aufeld werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Anbau und der Garage. Die Bauherren begründen dies mit dem Platzbedarf für vier Kinderzimmer und der Erstellung eines zusätzlichen überdachten Stellplatzes, sowie der Lagerung von Gartengeräten und Pflanzen.
- Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung mit dem Anbau. Lt. den Bauherren ist dies erforderlich um eine Verbindung mit dem Dach des Hauptbaukörpers zu erreichen.
- Abweichung von der festgesetzten Farbe der Dacheindeckung (Dunkelbraun). Die Dacheindeckung des Anbaus soll die gleiche Farbe wie die des bestehenden Wohnhauses erhalten (naturrot).
- Abweichung von der festgesetzten Dachneigung (25°) mit dem Anbau (18°). Hiermit soll der Anbau optisch dem Hauptbaukörper untergeordnet werden.
- Überschreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks. Zulässig ist ein Kniestock bis 30 Zentimeter, beantragt werden 2,46 Meter. Die Befreiung ist lt. den Bauherren aufgrund der Erstellung eines Kinderzimmers mit erforderlicher Raumhöhe und der Anpassung an die Traufhöhe des bestehenden Wohnhauses erforderlich.
Ebenso wird die Erteilung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen Aufeld beantragt. Das Garagendach soll nicht als Flachdach, sondern ebenfalls als Satteldach ausgeführt werden. Dies ist im Bebauungsplan als Ausnahme möglich.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen und die beantragte Ausnahme eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus und der Garage
- Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung mit dem Anbau
- Abweichung von der festgesetzten Farbe der Dacheindeckung
- Abweichung von der festgesetzten Dachneigung mit dem Anbau
- Überschreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks
und die beantragte Ausnahme für das Satteldach der Garage erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2019 10:44 Uhr