Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) - Antrag auf Erstellung eines Deckblatts


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/03. Sitzung Gemeinderat Aham 26.03.2019 ö beschließend 3.6

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben.

Der bislang bestehende Bebauungsplan weist auf dem Grundstück Bräufeld 13 in Mischgebiet aus. Das übrige Plangebiet ist als reines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausweisung dieses einen Grundstücks als Mischgebiet erfolgte auf Wunsch des damaligen Grundstückseigentümers. Dieser hat in der Halle neben dem Wohnhaus ein Gewerbe betrieben. Inzwischen ist das Grundstück auf die nächste Generation übergegangen und die gewerbliche Nutzung läuft im Jahr 2019 aus.

Die derzeitige Grundstückseigentümerin möchte daher in diese ehemalige Gewerbehalle Wohneinheiten einbauen. Hierzu wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Zu diesem Antrag wurde in der Sitzung am 27.11.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Landshut hat diesen Antrag jedoch als nicht genehmigungsfähig eingestuft, da der Gebietscharakter eines Mischgebiet die Anwesenheit von Wohnen und Gewerbe erfordert. Die reine Wohnnutzung auf dem Grundstück würde dem Charakter des Mischgebiets widersprechen.

Im Rahmen einer Voranfrage im Sachgebiet Immissionsschutz ist bei Aufstellung eines Deckblatts die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens erforderlich. Dies liegt an der unmittelbaren Nähe zur Kreisstraße und zum Gewerbebetrieb Ballistol.

In jedem Fall ist vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Antragstellerin abzuschließen.

Der Gemeinderat berät den vorliegenden Antrag eingehend. Es wird über die Gefahr einer sogenannten Gefälligkeitsplanung und die Auswirkungen auf andere Bebauungspläne bzw. Grundstückseigentümer diskutiert. Ein anderer Aspekt ist die derzeitige Wohnungsknappheit.

Ergänzend zu diesen Anmerkungen weist Herr Hoffmeister darauf hin, dass im Rahmen der Bebauungsplanverfahren durchaus auch Einwendungen gegen diese Umwandlung von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet erhoben werden könnten. Vor allem sei hier zu denken an den Immissionsschutz, der bei einer Änderung dieses Gebietscharakters sicherlich darauf hinweisen wird, dass die umgebenden Gewerbegebiete hier eventuell mit Einschränkungen zu rechnen haben. Diese Informationen gibt es dann im Bauleitplan Verfahren entsprechend abzuwägen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem o.g. Antrag auf Erstellung eines Deckblatts zum Bebauungsplan Aham Nord (Bräufeld) stattzugeben. Die Gefahr einer Gefälligkeitsplanung wird ausdrücklich nicht gesehen, da hier dem entsprechenden Wohnungsdruck Rechnung getragen wird. Vor Eintritt in das Bebauungsplanänderungsverfahren ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme zwischen der Gemeinde A ham und dem Antragsteller abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2019 10:44 Uhr