Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes Bauhofgelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/04. Sitzung Gemeinderat Aham 30.04.2019 ö beschließend 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

Im Zuge der geplanten Errichtung einer Bauhof- und Feuerwehrgerätehalle mit Büros und Schulungsraum sowie der zukünftigen Vorhaltung von Erweiterungsflächen für den Bauhof ist eine Anpassung des bestehenden Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf die gesamte Flur-Nr. 2178/0, Gemarkung Loizenkirchen, und umfasst ebenfalls die bestehende Altstoffsammelstelle. Die Erschließung dieses Gebiets ist über die bestehenden Zufahrten von der Kreisstraße LA 44 gesichert. Erforderliche Ausgleichsflächen können entweder am Ort des Eingriffs, im Nordwesten am Randbereich der Fl. Nr. 2178/0, Gemarkung Loizenkirchen, situiert werden. Alternativ können sie auch extern auf einer anderen geeigneten Fläche angelegt werden.

Die Fl. Nr. 2178/0, Gemarkung Loizenkirchen, ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche und für Anlagen der Ver- und Entsorgung dargestellt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird das gesamte Grundstück als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen und auf bestimmte Nutzungen (Bauhof, Wertstoffhof, Feuerwehr, Lagerflächen, etc.) begrenzt.

Für die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens ist das Regelverfahren (= Parallelverfahren) anzuwenden. In diesem Zusammenhang werden folgende Planungsverfahren erforderlich:
- Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes
- Erarbeitung einer Umweltprüfung

Zudem wird die Erarbeitung eines Schallschutzgutachtens, einer Vermessung sowie einer Boden- und Baugrunduntersuchung notwendig.

1.Bürgermeister Herrnreiter bedankt sich für die ausführlichen Informationen und verabschiedet Frau Marowski vom Ingenieurbüro KomPlan.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham zu ändern (Deckblatt Nr. 11) und im Parallelverfahren den Bebauungsplan „Bauhofgelände“ aufzustellen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Grundstück Fl. Nr. 2178/0, Gemarkung Loizenkirchen, mit einer Fläche von ca. 1,3 Hektar. Die Art der baulichen Nutzung erfolgt als Fläche für den Gemeinbedarf mit folgenden zulässigen Nutzungen:
- Bauhof
- Wertstoffhof
- Feuerwehr
- Lagerflächen etc.
Für die Planung wird das Planungsbüro KomPlan aus Landshut beauftragt. Die Grundlagen der HOAI sind anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2019 09:28 Uhr