Teilweiser Abbruch, Neubau und Nutzungsänderung von Gebäuden - Blamberg 2 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung von Schmutzwasser kann über die bestehende Kleinkläranlage erfolgen. Für diese liegt ein Wasserrechtsbescheid für 4 Einwohnerwerte vor. Derzeit sind 2 Personen mit Wohnsitz in Blamberg 2 gemeldet.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt ebenfalls vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Durch den teilweisen Abbruch und Neubau mit Nutzungsänderung möchte die Antragstellerin das Anwesen zukünftig für den Betrieb als Energieberater und Kaminkehrer nutzen. Dieser Betrieb beschäftigt insgesamt 3 Mitarbeiter. Hierzu werden Räume des bestehenden Wohnhauses umgenutzt und zwei baufällige Stadel durch Neubauten ersetzt. Zu dem Vorhaben liegt bereits ein Antrag auf Vorbescheid im Landratsamt Landshut. Ein Bescheid wurde bislang noch nicht erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals in der Sitzung vom 05.12.2017 (TOP 2.4) erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2019 14:27 Uhr