Bebauungsplan Klostersteig - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/05. Sitzung Gemeinderat Aham 28.05.2019 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 statt. Dabei wurden keine Einwände bzw. Anregungen gegen das Vorhaben vorgebracht. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgegeben. Insgesamt wurden am Verfahren 26 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bund Naturschutz
- Deutsche Post AG
- Bayernwerk AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Untere Bauaufsichtsbehörde, Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Gemeinden Frontenhausen, Kröning, Schalkham, Gerzen, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: SG 44, Gesundheitsamt
- Regionaler Planungsverband
- Vermessungsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils
- Gemeinde Loiching

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen bzw. Einwänden abgegeben:

- Bayerischer Bauernverband
- Regierung von Niederbayern
- Deutsche Telekom

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden liegen nicht vor.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverband wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. Zu dem vorgebrachten Hinweis ergeht folgende Würdigung:
Die Emissionen in Form von Lärm, Staub und Geruch durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung sind bereits in der Begründung enthalten. Dies wird durch den Eintrag, dass diese Emissionen auch an Sonn- und Feiertagen auftreten können ergänzt. Zudem wird dies als textlicher Hinweis in den Bebauungsplan mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stellungnahmen der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. Zu dem vorgebrachten Hinweis ergeht folgende Würdigung:
Das Thema der Bauverpflichtung kann nicht auf Ebene der Bauleitplanung geklärt werden. Jedoch ist es auch im Sinne der Gemeinde, dass eine schnellstmögliche Bebauung der Grundstücke zustande kommt. Da sich die Grundstücke jedoch im Privatbesitz befinden, gestaltet sich eine Durchsetzung schwierig. Eine zeitnahe Bebauung von zwei der vier Parzellen wird nach Mitteilung der Grundstückseigentümer jedoch erfolgen. Eine Entstehung von Spekulationsflächen kann jedoch dahingehend ausgeschlossen werden, als die Grundstücke im Familienbesitz verbleiben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen. Die formulierten Hinweise bzgl. der vorhandenen Leitungen und hinsichtlich der Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt und im Zuge der Umsetzung entsprechend berücksichtigt. Eine rechtzeitige Abstimmung mit der Erschließungsplanung erfolgt zu gegebener Zeit mit dem zuständigen Ressort. Dies erfolgt detailliert auf Ebene des nachgeordneten Verfahrens im Zuge der Umsetzung des Vorhabens. Der Bestandsplan wird hinweislich in der Begründung redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Klostersteig als Satzung nach § 10 BauGB; die Satzung ist auszufertigen, bekanntzumachen und dem Landratsamt Landshut zur Kenntnis zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2019 14:27 Uhr