Kiesabbau Engkofen Verlängerung und Erweiterung Nord - Nähe Engkofen - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/06. Sitzung Gemeinderat Aham 25.06.2019 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei zum einen um die Verlängerung einer bereits erteilten Abgrabungsgenehmigung, sowie um die Erweiterung der Kiesabbaufläche nach Norden. Die bereits erteilte Abgrabungsgenehmigung ist bis zum 31.12.2020 befristet. Es wird eine Verlängerung bis zum 31.12.2034 für den Abbau und die anschließende Verfüllung beantragt. Die bislang genehmigte Abbaufläche beträgt derzeit ca. 4,8 Hektar. Die beantragte Erweiterung Nord umfasst ca. 2,6 Hektar.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert und soll über die bereits zum bestehenden Abbaugebiet vorhandene Zufahrt erfolgen.
Eine Ableitung von Schmutzwasser und eine Versorgung mit Frischwasser ist nicht erforderlich, da der Kiesabbau als Trockenabbau erfolgen soll.
Das bei der Erweiterung anfallende Niederschlagswasser soll am Nord- und Südrand gezielt gesammelt und nach Westen bzw. Südwesten zum parallel zur Gemeindestraße verlaufenden Graben abgeleitet werden. In diesen erfolgt auch die gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers der bisherigen Abbaufläche.

Dem Gemeinderat werden die mit dem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung eingereichten Planunterlagen präsentiert.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Ein angrenzendes Grundstück steht im Eigentum eines Ehepaares. Daher müssten grundsätzlich beide Ehepartner unterschreiben. Lt. Mitteilung des Bauherrn befindet sich die Ehefrau jedoch in einem Pflegeheim und sei nicht mehr geschäftsfähig. Eine Vollmacht oder eine Betreuung läge nicht vor.

Der Gemeinderat berät den vorliegenden Antrag auf Abgrabungsgenehmigung eingehend. Man stehe dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, es muss jedoch eine Verbesserung an der Grubenausfahrt erfolgen. Hier erfolgt ganzjährig ein starker Schmutzeintrag auf die Gemeindeverbindungsstraße. Nach Rücksprache mit dem Markt Frontenhausen liegen derartige Probleme bei der Kiesgrube bei Witzeldorf nicht vor. Dem dortigen Bauherrn wurden aber keine speziellen Auflagen diesbezüglich erteilt.

Der Vorsitzende hebt die Schmutzbelastung ausdrücklich hervor. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut, Untere Bauaufsichtsbehörde, würde jedoch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens unter Auflagen einem Versagen des gemeindlichen Einvernehmens gleichkommen. Diese Problematik kann nur über eine privatrechtliche Vereinbarung gelöst werden.

Der Gemeinderat kritisiert die ausgebliebene Vorabklärung des Vorsitzenden mit dem Antragsteller, wie dieser gedenkt den Schmutzeintrag auf die Gemeindeverbindungsstraße zu vermeiden, nachdem die Abstimmung bei der letzten Sitzung aus diesem Grund vertagt wurde. Man diskutiert angeregt über die verbleibenden Möglichkeiten, dem Antrag auf Abgrabung zu zustimmen und die Reinhaltung der Straße zu sichern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Zudem wird der Vorsitzende beauftragt mit dem Antragsteller eine privatrechtliche Vereinbarung zur Verminderung der Schmutzbelastung der Gemeindeverbindungsstraße abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2019 16:23 Uhr