Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 6 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den o.g. Antrag auf Baugenehmigung. Es handelt sich um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans Loizenkirchen – Dreifaltigkeitsfeld.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung des WZV Mittlere-Vils ebenfalls gesichert.
Das Grundstück ist derzeit noch nicht an den gemeindlichen Kanal angeschlossen. Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Bauhof wird das Grundstück rechtzeitig zu einem möglichen Baubeginn mit einer Schmutzwasser- und einer Regenwasserleitung angeschlossen.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden beantragt:

  • Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse Ziff. 2.1.2: Lt. Bebauungsplan ist eine Bebauung mit einem Erdgeschoss und einem ausgebauten Dachgeschoss (E+D) zulässig, der Bauherr beantragt eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen (E+1) und begründet dies in der Schaffung von hochwertigem Wohnraum im Obergeschoss.
  • Demzufolge wird auch eine Befreiung von der zulässigen Traufhöhe (zulässig 3,80 Meter) mit
  • 5,50 Meter beantragt.
  • Abweichung von der zulässigen Dachneigung und Dachdeckung, Ziff. 0.6.1: Zulässig ist eine Dachneigung von 28°-34° und eine Dacheindeckung in ziegelrot. Beantragt wird eine Dachneigung von 18° und eine Dacheindeckung in anthrazit. Lt. Aussage des Bauherrn wird mit der geringeren Dachneigung die Gesamthöhe der zwei Vollgeschosse reduziert. Weiter schafft die geänderte Dachdeckung eine ansprechendere Optik.
  • Abweichung der zulässigen Traufhöhe der Garage, Ziff. 0.5.1: zulässig ist lt. Bebauungsplan eine Traufhöhe der Garage nicht über 2,50 m. Beantragt wird eine Abweichung auf 2,51 m aus konstruktionstechnischen Gründen.

Der Gemeinderat berät den Antrag sowie die Befreiungen eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenfalls werden die beantragten Befreiungen
  • Abweichung von der zulässigen Dachneigung (18°)
  • Abweichung Dacheindeckung ziegelrot (anthrazit)
  • Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse (E+I)
  • Abweichung von der Traufhöhe des Wohnhauses (5,50 m) und
  • Abweichung von der Traufhöhe der Garage (2,51 m)
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.09.2019 13:33 Uhr