Deckblatt 10 zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage Bergfeld - Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/07. Sitzung Gemeinderat Aham 29.07.2019 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 24.05.2019 bis 24.06.2019 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 26 Fachstellen beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im o.g. Zeitraum keine Stellungnahmen ein.

Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Deutsche Post AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet Wasserrecht
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Gemeinden Kröning, Schalkham, Gerzen, Frontenhausen, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet 44 (Bauleitplanung), Gesundheitsamt
- Vermessungsamt
- Regionaler Planungsverband
- Gemeinde Loiching

Somit wird auch von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bund Naturschutz
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Bayernwerk AG
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete: Untere Bauaufsichtsbehörde, Immissionsschutz, Naturschutz
- Regierung von Niederbayern
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahme wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Weitere Einwendungen oder Hinweise liegen nicht vor.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Äußerungen zu Haftungs- und Entschädigungsangelegenheiten sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern auf zivilrechtlicher Ebene zu klären.
Die Hinweise hinsichtlich der Verankerung der Module und Zaunanlage im Boden ergehen zur Kenntnis. Inwieweit sie berücksichtigt werden können, wird bei der Umsetzung des Vorhabens anhand der anstehenden Bodenverhältnisse und auch wirtschaftlicher Überlegungen zu entscheiden sein. Die Rückbauverpflichtung beinhaltet die Gewährleistung einer nachfolgenden landwirtschaftlichen Nutzung.
Die Sicherstellung der Rückbaupflicht und Nachnutzung bei etwaiger Zahlungsunfähigkeit des Betreibers werden in einem begleitenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

über eine Ergänzung zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Zudem hat der Grundstückseigentümer die Sicherung der Ausgleichsflächen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeit nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Gemeinde Aham ist sich bewusst, dass mit der beabsichtigten Planung einer PV-Anlage dafür landwirtschaftliche Flächen der Nutzung entzogen werden. Die Gemeinde hat daher zwischen der Förderung regenerativer Energien einerseits und dem Erhalt landwirtschaftlicher Produktionsräume andererseits abzuwägen. Da PV-Anlagen nur auf bestimmten Standorten, wie im vorliegenden Fall im Bereich von Konversionsflächen, möglich sind, hat die Gemeinde Aham daher beschlossen, an der Planung festzuhalten. Die Fachbehörde weist selbst darauf hin, dass sich ehemalige Abbaugebiete dafür eignen würden. Um die Situation klarzustellen und weiteren Missverständnissen vorzubeugen, wird der Sachverhalt in der Begründung näher ausgeführt.
Die Äußerungen zu Haftungs- und Entschädigungsangelegenheiten sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern auf zivilrechtlicher Ebene zu klären.
Zwischen der Zaunanlage und der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche ist ein mindestens 0,50 m breiter Grünstreifen vorgesehen. Eine Behinderung der Bewirtschaftung ist nach Ansicht der Gemeinde nicht gegeben und sieht den Grünstreifen als ausreichend an. Die vorliegende Planung wird daher in der Form aufrechterhalten.
Um dem Hinweis der Fachstelle im Hinblick auf Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch angrenzende Bepflanzungen ausreichend gerecht zu werden, wird in der Begründung unter Ziffer 16 „Grünordnerisches Konzept“ noch folgende Formulierung ergänzt:
„Bei der Anlegung der Pflanzungen sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Pflanzabständen zu beachten, um negative Auswirkungen auf Nachbargrundstücke zu verhindern“.
Nachdem nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt ist, wird die Verwaltung beauftragt die Planunterlagen entsprechend der heutigen Abwägung anpassen zu lassen. Anschließend ist das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Gleiches gilt für die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die textlichen Hinweise unter Ziffer 1 werden um den folgenden Text ergänzt:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
Die Hinweise auf Art. 8 BayDSchG und die Bemerkung: „Bodendenkmäler sind im Bereich der vorgesehenen Sondergebietsausweisung nicht bekannt und aufgrund der Abbautätigkeit auch nicht zu erwarten." unter Ziffer 1 der textlichen Hinweise werden gestrichen.
Die Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 10.1 werden entsprechend berichtigt.
Die weiteren Hinweise ergehen zur Kenntnis und werden beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stellungnahme des Bund Naturschutzes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Aussagen zur Zaunhöhe unter Ziffer 3.3 Einfriedungen der textlichen Festsetzungen werden um den Text „Mindestabstand zum Boden 0,20 m (wegen Durchlässigkeit für Kleintiere)“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Die geäußerten Hinweise ergehen zur weiteren Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Stellungnahmen der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Die Stellungnahme der Bayernwerk AG wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die getätigten Hinweise werden mit den Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 7.4 abgeglichen und diese ggf. entsprechend ergänzt. Der beigefügte Plan wird nachrichtlich in die Begründung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 8

Die Stellungnahmen des Sachgebiets Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Landshut werden zur Kenntnis genommen. Es werden Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Gemeinde ist sich bewusst, dass mit der beabsichtigten Planung einer PV-Anlage dafür landwirtschaftliche Flächen der Nutzung entzogen werden. Die Gemeinde hat daher zwischen der Förderung regenerativer Energien einerseits und dem Erhalt landwirtschaftlicher Produktionsräume andererseits abzuwägen. Da PV-Anlagen nur auf bestimmten Standorten, wie im vorliegenden Fall im Bereich von Konversionsflächen, möglich sind, hat die Gemeinde Aham daher beschlossen, an der Planung festzuhalten. Die Begründung wird unter Ziffer 3.1 Veranlassung um den Sachverhalt entsprechend ergänzt.
Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung wird die Gemeinde der Empfehlung der Fachbehörde folgen und diese in einem begleitenden städtebaulichen Vertrag verankern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 9

Die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 10

Die Stellungnahme des Sachgebiets Naturschutz im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Begründung bzw. der Ausgleichsflächenplan werden um den Hinweis zum Abtransport des Mähguts ergänzt.
Die Aussagen zur Zaunhöhe unter Ziffer 3.3 Einfriedungen der textlichen Festsetzungen wird um den Text „Mindestabstand zum Boden 0,20 m (wegen Durchlässigkeit für Kleintiere)“ ergänzt. Die Unzulässigkeit eines Sockels ist bereits unter derselben Ziffer als textliche Festsetzung enthalten.
Die Ziffer 17.2 Aussagen zur Umsetzung der Kompensationsflächen der Begründung wird um die Hinweise zur Sicherung der Ausgleichsfläche ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 11

Die Stellungnahmen der Regierung von Niederbayern werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Durch das grünordnerische Konzept wird dem Hinweis der Fachbehörde auf besondere Eingrünungsmaßnahmen des Plangebietes ausreichend Rechnung getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 12

Die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 13

Nachdem nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt ist, wird die Verwaltung beauftragt die Planunterlagen entsprechend der heutigen Abwägung anpassen zu lassen. Anschließend ist das Verfahren nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Gleiches gilt für die Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aham.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 14

Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt mit dem Grundstückseigentümer die Rückbauverpflichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage über eine Ergänzung zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Zudem hat der Grundstückseigentümer die Sicherung der Ausgleichsflächen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeit nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.09.2019 13:33 Uhr