Neubau von eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Praxisräumen - Aufeld 1 - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/08. Sitzung Gemeinderat Aham 03.09.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt den o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vor . Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes „Loizenkirchen Aufeld“.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Eine Ableitung von Schmutz- und Regenwasser ist durch den bestehenden Mischwasserkanal gesichert. Die Bestätigung zur Ableitung von Niederschlagswasser liegt vor.

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden beantragt:

  • Überschreitung der westlichen Baulinie um ca. 6 m
  • Überschreitung der südlichen Baugrenze um 5,30 m

Das im Bebauungsplan dargestellte Grundstück wurde in zwei Teilgrundstücke unterteilt, weshalb sowohl die westliche Baulinie als auch die südliche Baugrenze nicht eingehalten werden können.

Weiter wird seitens der Antragsteller angefragt, ob die Stellplätze in der Vorgartenzone, wie im Plan dargestellt, planungsrechtlich zulässig sind.
Aus unserer Sicht spricht hier nichts dagegen, jedoch hat dies das Landratsamt noch einmal zu überprüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antragsteller zum o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen „Überschreitung der westlichen Baugrenze um ca. 6 m“ sowie „Überschreitung der südlichen Baugrenze um 5,30 m“ erteilt. Ebenso wird den geplanten Stellplätzen entsprochen, sofern das Landratsamt seine Zustimmung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2019 09:23 Uhr