Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Pfründeweg 2 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/11. Sitzung Gemeinderat Aham 10.12.2019 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Dreifaltigkeitsfeld – Deckblatt 1 in Loizenkirchen.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Ableitung zum Schmutzwasser und die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung von Niederschlagswasser liegt vor.
Die Nachbarin ist am 14.03.2019 kinderlos verstorben, die Erben wurden über den Antrag informiert und können die Unterlagen im Rathaus einsehen. Die restlichen Nachbarunterschriften sind vollständig.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Befreiung von der Firstrichtung parallel zu den Seitenlinien des Bebauungsplanes. Beantragt wird eine Drehung der Firstrichtung um 90°. Begründet wird dies mit dem schmalen Schnitt des Grundstücks. Aufgrund dessen Größe muss das Gebäude um 90°gedreht werden.
- Befreiung von der zulässigen Dachneigung sowie Dacheindeckung. Zulässig ist eine Dachneigung von 28° bis 34° in ziegelrot. Beantragt wird eine Dachneigung von 18° in anthrazit. Begründet wird dies mit der Reduzierung der Gesamthöhe aufgrund der zwei Vollgeschosse und der ansprechenderen Optik.
- Befreiung des zulässigen Kniestocks max. 0,75 über EG-Decke. Beantragt wird eine Bauweise E+I. Begründet wird dies mit der Schaffung von hochwertigerem Wohnraum im OG
- Befreiung der Zahl der maximalen Zahl der Vollgeschosse. Zulässig ist ein Erdgeschoss und ein Dachgeschossausbau (E+D). Beantragt wird ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss (E+I). Begründet wird dies mit der Schaffung von hochwertigerem Wohnraum im Obergeschoss.
- Befreiung von der zulässigen Traufhöhe. Zulässig ist eine Traufhöhe von max. 3,80 m. Beantragt wird eine Traufhöhe von 5,54 m. Begründet wird dies mit der o. g. Befreiung auf zwei Vollgeschosse.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen eingehend. Die Planunterlagen werden besprochen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen,

- Befreiung der zulässigen Firstrichtung
- Befreiung der zulässigen Dachneigung sowie Dacheindeckung
- Befreiung des zulässigen Kniestocks
- Befreiung der maximalen Zahl der Vollgeschosse
- Befreiung von der zulässigen Traufhöhe

erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 16:26 Uhr