Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppel-Carport - Prosmering 6&6a - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt für die Teilfläche des Grundstückes auf dem das Einfamilienwohnhaus errichtet werden soll eine Landwirtschaftliche Nutzfläche dar.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist derzeit rechtlich, also in Form einer Grunddienstbarkeit, nicht gesichert. Die Zufahrt würde über das Grundstück Prosmering 7 erfolgen.
Die Versorgung mit Frischwasser ist derzeit ebenfalls nicht rechtlich gesichert. Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist zwar möglich, jedoch muss auch hierzu eine entsprechende Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts eingetragen werden.
Der Eigentümer dieses Grundstücks hat eine schriftliche Zustimmungserklärung unterschrieben bei einem positiven Vorbescheid die Dienstbarkeiten im Grundbuch eintragen zu lassen. Bei einem negativen Vorbescheid erübrigt sich eine Eintragung ohnehin.
Die Entwässerung würde über den Einbau einer Kleinkläranlage erfolgen.

Die Ableitung des Niederschlagswassers soll voraussichtlich in den Prosmeringer Graben erfolgen.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend. Dem Gemeinderat wird auch das Anschreiben der Bauherren vorgestellt. Darin wird die Situation der Familie dargestellt und auf die derzeit fehlenden Baugrundstücke in der Gemeinde verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Vorbescheid zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt unter der Bedingung, dass die derzeit noch fehlenden Grunddienstbarkeiten für die Erschließung bis zur Vorlage eines Antrags auf Baugenehmigung im Grundbuch eingetragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2020 07:32 Uhr