Haushaltsjahr 2018 - Entlastung des Amtes des 1. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/01. Sitzung Gemeinderat Aham 21.01.2020 ö 3.1

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).
In einer der vergangenen Sitzungen wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vorgestellt, festgestellt und der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung samt Rechenschaftsbericht der Verwaltung bekannt gegeben und insoweit abgewickelt, als noch offene Fragen zum Einbau des Aufzuges im Gemeindezentrum zur Kostenabwicklung über die Zweckvereinbarung zum Betrieb der Kläranlagen bestehen. Auch die Entlastung des 1. Bürgermeisters wurde nicht ausgesprochen.

Herr Hoffmeister erklärt einführend, dass ihm eine Teilnahme an der damaligen Sitzung wegen einer Terminüberschneidung mit einer anderen Sitzung leider nicht möglich war; ansonsten hätten die offenen Fragen bereits damals Erledigung finden können.

Aufzugeinbau Gemeindezentrum:
Seitens des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde festgestellt, dass von einer ursprünglichen Kostenannahme von rund 120.000 € bis zur Schlussrechnung von gut 160.000 € sich eine Kostensteigerung ergeben habe, die für den Gemeinderat direkt nicht nachvollziehbar gewesen sei.
Hierzu führt Herr Hoffmeister aus, dass zum damaligen Zeitpunkt (November 2016) ein Sonderförderprogramm seitens des Freistaates Bayern aufgelegt wurde. Von diesem Sonderförderprogramm habe man zufällig erfahren; es war zeitlich stark begrenzt. Von den 4 Förderprojekten im Landkreis Landshut wurden allein 3 im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen umgesetzt, so der Aufzugeinbau im Gemeindezentrum.

Um überhaupt die zeitlich stark beengte Programmaufnahme gewährleisten zu können, musste neben dem normalen Zuwendungsantrag eine Vorhabensbeschreibung und eine grobe Kostenannahme eingeliefert werden. Bei dieser groben Kostenannahme habe man sich an den Gestehungskosten für den Aufzug im Rathaus in Gerzen orientiert. Diese Annahme wurde der Regierung gemeldet, verbunden mit der dortigen Aussage, man solle schnellstmöglich auch eine Kostenberechnung vorlegen, um den Förderbescheid gegebenenfalls anpassen zu können. Durch den beauftragten Architekten wurde die Kostenberechnung mit rund 154.000 € geliefert; der entsprechende Zuwendungsantrag an sich basierte bereits auf dieser Kostenberechnung. Aufgrund der beschränkten staatlichen Mittel und der Vielzahl der Anträge wurden alle 3 Projekte in der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, so auch dieses Projekt hinsichtlich des Umfanges (Wegfall der Heizungssanierung in Aham) und hinsichtlich der Kosten (Reduzierung auf den Kostenannahmewert) deutlich beschränkt.

In der Sitzung vom 7.11.2017 wurde der Gemeinderat über die Kostenberechnung unter Tagesordnungspunkt 2 ausführlich informiert. Die weiteren Vergaben (allein der Aufzug lag bei gut 80.000 €) wurden per Vollmacht auf den 1. Bürgermeister und Verwaltung übertragen, um eine zeitlich beschleunigte Bauabwicklung gewährleisten zu können.

Er habe volles Verständnis, so Herr Hoffmeister, wenn im Gemeinderat zu dieser allgemeinen Kosten-/ und Förderentwicklung Nachfragen bestehen und teilweise Unzufriedenheit herrscht. Dabei müsse jedoch positiv berücksichtigt bleiben, dass diese Maßnahme über kurz oder lang ohnehin notwendig gewesen wäre und es ohne dieses Sonderförderprogramm keinerlei Optionen einer Förderung gegeben hätte.
Die mit dem Bewilligungsbescheid avisierten 108.000 € müssen somit als staatliches Geschenk betrachtet werden, bei aller Berücksichtigung der nicht optimalen Förderung im Vergleich zu den Ansätzen im Förderprogramm selbst (bis zu 90 %).

Der Verwendungsnachweis für dieses Projekt ist mittlerweile erstellt, so das eine Gegenüberstellung der Kostenberechnung mit der Kostenfeststellung möglich ist. Dies wird dem Gemeinderat voraussichtlich zur nächsten Sitzung im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Abrechnung Zweckvereinbarung Kläranlagenbetrieb:
Wie vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu Recht festgestellt, wurde die genannte Zweckvereinbarung seit 2016 nicht abgerechnet. Dies ist ein Versehen der Verwaltung und der personalrechtlichen Umstrukturierung geschuldet gewesen, was ausdrücklich nur eine Erklärung, keinesfalls eine Entschuldigung sein soll.

Aktuell sind die Abrechnungen der Jahre 2016 mit 2018 fertiggestellt; die Abrechnung des Jahres 2019 steht kurz vor der Fertigstellung. Dies bedeutet, dass zu Gunsten der Gemeinde Aham ein Betrag von gut 120.000 € überwiesen werden wird. Künftig wird dafür Sorge getragen, dass die Abrechnungen wieder jährlich nach Abschluss der Jahresrechnungen erfolgen.
Auf Anfrage erklärt Herr Hoffmeister, dass eine Verzinsung in der Zweckvereinbarung nicht geregelt ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Amt des 1. Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2020 07:32 Uhr