Neubau eines Carports - Frank-Weg 6, Loizenkirchen - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 18.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen Mitte.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen-Mitte werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem geplanten Neubau. Dieser befindet sich fast vollständig außerhalb der Baugrenzen und soll an den bereits bestehenden Carport angebaut werden. Der Bauherr begründet dies mit seinem Bedarf an Unterstellmöglichkeiten für Pkw und Anhänger. Auf dem Grundstück existieren derzeit eine Doppelgarage und ein Carport als Unterstellmöglichkeit
- Unterschreitung der zulässigen Dachneigung. Lt. Bebauungsplan sind Dachneigungen von 18°-36° zulässig. Beantragt wird eine Dachneigung von 10,5°, da das neue Dach an den angrenzenden und bereits bestehenden Carport angepasst werden soll.
Der Gemeinderat berät über die beantragten Befreiungen eingehend.
Da durch den geplanten Neubau die grenznahe Bebauung ohne Darstellung von Abstandsflächen überschritten wird, wurde zusätzlich eine Abstandsflächenübernahmeerklärung der angrenzenden Grundstückseigentümer vorgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen
- Unterschreitung der zulässigen Dachneigung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2020 16:19 Uhr