Sitzungsgeld - Festlegung der Höhe der Entschädigungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 4.2

Protokoll / Bekanntgaben

Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Den ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern ist für ihre Tätigkeit eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes zu gewähren.
Für die vergangene Wahlperiode wurde ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses festgelegt.

Daneben wurden Gemeinderatsmitgliedern, die Arbeitnehmer sind, die nachgewiesenen Verdienstausfälle erstattet. selbstständig Tätige erhielten eine pauschale Entschädigung von 20 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in deren beruflichen Tätigkeit entstanden war.
Eine Anhebung des Sitzungsgeldes, wie zunächst von der Verwaltung vorgeschlagen, wird im Rahmen der Beratungen des Gemeinderates nicht mitgetragen. Man solle vielmehr das Sitzungsgeld auf dem bisherigen Stand belassen, da es in erster Linie eine Ehre sei, als Gemeinderatsmitglied in diesem Gremium wirken zu dürfen.
Der von Martin Nadler vorgeschlagenen Vorgehensweise, 50 € Sitzungsgeld festzulegen, verbunden mit dem Wunsch, der Gemeinderat möge den Gesamtbetrag einem sozialen Zweck zuführen, kann sich nur jedes Gemeinderatsmitglied persönlich anschließen; eine Festlegung darauf ist der Gemeinde nicht möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt künftig ein Sitzungsgeld zu gewähren in Höhe von 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses. Gemeinderatsmitgliedern, die Arbeitnehmer sind, werden weiterhin die nachgewiesenen Verdienstausfälle erstattet. selbstständig Tätige erhalten eine pauschale Entschädigung von 25 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in deren beruflichen Tätigkeit entstanden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.08.2020 16:14 Uhr