Kommunalunternehmen Aham - KU Aham - Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 6.5

Sachverhalt

Für die Besetzung des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens ist § 4 der Unternehmenssatzung vom 12.09.2019 maßgeblich.

Der Verwaltungsrat besteht danach aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. ²Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die vor allem Bestimmungen über die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Abstimmung in Anlehnung an § 7 enthält.
Der Bürgermeister der Gemeinde Aham ist Vorsitzender des Verwaltungsrates.

Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates (sowie deren Vertreter) werden vom Gemeinderat für sechs Jahre bestellt. Für jedes Mitglied des Verwaltungsrates wird ein Vertreter bestellt.
Die Mitglieder müssen nicht zwingend dem Gemeinderat angehören!

Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Gemeinderat angehören, endet durch Abberufung, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Gemeinderat oder bei berufsmäßigen Gemeinderatsmitgliedern mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. ²Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Mitglieder des Verwaltungsrats können nicht sein:

  1. Beamte und hauptberuflich Beschäftigte des Kommunalunternehmens
  2. leitende Beamte und leitende Beschäftigte von juristischen Personen oder
    sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen das
    Kommunalunternehmen mit mehr als 50 v.H. beteiligt sind; eine Beteiligung
    am Stimmrecht genügt,
  3. Beamte und Beschäftigte der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit
    Aufgaben der Aufsicht über das Kommunalunternehmen befasst sind.
Auf Anfrage von Gemeinderatsmitglied Franz Ohlenforst erläutert 1. Bürgermeister  Jens Herrnreiter kurz die Hintergründe zum Kommunalunternehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt neben dem 1. Bürgermeister als Vorsitzendem folgende Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates:
2. Bürgermeister Florian Frey, vertreten durch Gemeinderatsmitglied Markus Herrnreiter,
Gemeinderatsmitglied Albert Brandl, vertreten durch Gemeinderatsmitglied Anton Mühlhofer,
Gemeinderatsmitglied Gertraud Leitl, vertreten durch Gemeinderatsmitglied, Bernhard Maier,
Schreinermeister Josef Eibl, vertreten durch Gemeinderatsmitglied Maximilian Baier.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 16:14 Uhr