Entschädigung der Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 8

Protokoll / Bekanntgaben

Ehrenamtliche 1. Bürgermeister haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (Kommunal-Wahlbeamten- Gesetz – KWBG). Die Entschädigung, welche monatlich im Voraus bezahlt wird, muss sich innerhalb der in Anlage 3 zum KWBG bestimmten Beträge halten. Innerhalb dieser Rahmensätze sind Inhalt und Umfang des Amtes, sowie die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse der jeweiligen Gemeinde zu berücksichtigen.
Der anzuwendende Rahmensatz bestimmt sich nach der letzten vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung früher als drei Monate vor der Festsetzung veröffentlichten Einwohnerzahl. Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat letztmalig zum 30.06.2019 die amtlichen Einwohnerdaten veröffentlicht:

Amtlicher Einwohnerstand am 30.06.2019 in den Gemeinden:
Gemeinde Aham                          1.932
Gemeinde Gerzen                        1.835
Gemeine Kröning                          2.051
Gemeinde Schalkham                   929

Die Entschädigung wird zu Beginn der Amtszeit im Einvernehmen mit dem Ehrenbeamten durch Beschluss festgesetzt. Ein Verzicht (ganz oder teilweise) seitens der Berechtigten ist nicht vorgesehen. Weiterhin haben die Ehrenbeamten Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung gemäß Art. 55 KWBG und auf Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG). Bei Anpassung der Grundgehälter der Besoldungsordnung A der Bayerischen Beamten, werden auch die Rahmensätze und die Entschädigung der kommunalen Wahlbeamten zum gleichen Zeitpunkt und mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst.

Datenstand vom 06.08.2020 16:14 Uhr