1. Bürgermeister - Festlegung monatliche Entschädigung - Festlegung steuerfreier Aufwandsanteil - Festlegung Reisekostenpauschale


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 8.1

Protokoll / Bekanntgaben

Im Nachgang werden die bisherigen und möglichen Entschädigungen des 1. Bürgermeisters erläutert.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter teilt mit, dass er mit dem Vorschlag im Rahmen der einwohnerbezogenen Interpolierung einverstanden wäre.
An der folgenden Beratung und Abstimmung nimmt 1. Bürgermeister Herrnreiter wegen persönlicher Beteiligung nicht teil (Art. 49 GO) und nimmt im Zuhörerraum Platz; 2. Bürgermeister Florian Frey übernimmt die Sitzungsleitung und bittet Herrn Hoffmeister um die Ausführung zur Sache.

Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Beamte auf Zeit (gültig ab 01.01.2020)        Rahmensatz        
A. Erste Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden                242,91 Euro bis 798,47 Euro

Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG
Monatliche Entschädigung für die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister
(gültig ab 01.01.2020)

Einwohner der Gemeinde mit        Rahmensätze        
     bis zu 1.000        1.245,69 Euro bis 3.238,72 Euro
1.001 bis 3.000        3.114,15 Euro bis 4.671,24 Euro
3.001 bis 5.000        4.110,67 Euro bis 5.543,18 Euro
         über 5.000        4.733,53 Euro bis 5.979,17 Euro

Gemeinde Aham
aktuelle Entschädigung des 1. Bürgermeisters:        
LOA 110        Reisekostenpauschale        288,37 Euro        Pauschale
LOA 114        Entschädigung 1. Bgm. steuerpflichtig        2.917,74 Euro        Anlage 3 KWBG
LOA 115        steuerfreie Aufwandsentschädigung        798,47 Euro        Anlage 2 KWBG
               4.004,58 Euro

Neufestsetzung der Entschädigung des ehrenamtlichen 1. Bürgermeisters
Amtlicher Einwohnerstand am 30.06.2019 in der Gemeinde Aham        1.932

Vorgeschlagen wird hier die Gesamtentschädigung auf 4.200 € anzuheben, was, nach Rückfrage durch Herrn Hoffmeister, durch eine entsprechende Anhebung der Grundentschädigung erreicht werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigung des 1. Bürgermeisters:
  • Monatliche Entschädigung EUR 3.911,63
  • daraus steuerfrei EUR 798,47
  • zusätzliche Reisekostenpauschale EUR 288,37
Die Entschädigung wird von 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter so akzeptiert; sie gilt somit so festgesetzt.

Anmeldung seitens des Personalamts
In Summe erhält 1. Bürgermeister Herrnreiter damit 4.200,00 Euro.
Die Entschädigung setzt sich wie folgt zusammen:
LOA 110        Reisekosten                                288,37 Euro
LOA 114        Entschädigung steuerpflichtig                3.113,16 Euro
LOA 115        Steuerfreie Aufwandsentschädigung        798,47 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 16:14 Uhr