Im Nachgang werden die bisherigen und möglichen Entschädigungen des 1. Bürgermeisters erläutert.
1. Bürgermeister Jens Herrnreiter teilt mit, dass er mit dem Vorschlag im Rahmen der einwohnerbezogenen Interpolierung einverstanden wäre.
An der folgenden Beratung und Abstimmung nimmt 1. Bürgermeister Herrnreiter wegen persönlicher Beteiligung nicht teil (Art. 49 GO) und nimmt im Zuhörerraum Platz; 2. Bürgermeister Florian Frey übernimmt die Sitzungsleitung und bittet Herrn Hoffmeister um die Ausführung zur Sache.
Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Beamte auf Zeit (gültig ab 01.01.2020) Rahmensatz
A. Erste Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden 242,91 Euro bis 798,47 Euro
Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG
Monatliche Entschädigung für die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister
(gültig ab 01.01.2020)
Einwohner der Gemeinde mit Rahmensätze
bis zu 1.000 1.245,69 Euro bis 3.238,72 Euro
1.001 bis 3.000 3.114,15 Euro bis 4.671,24 Euro
3.001 bis 5.000 4.110,67 Euro bis 5.543,18 Euro
über 5.000 4.733,53 Euro bis 5.979,17 Euro
Gemeinde Aham
aktuelle Entschädigung des 1. Bürgermeisters:
LOA 110 Reisekostenpauschale 288,37 Euro Pauschale
LOA 114 Entschädigung 1. Bgm. steuerpflichtig 2.917,74 Euro Anlage 3 KWBG
LOA 115 steuerfreie Aufwandsentschädigung 798,47 Euro Anlage 2 KWBG
∑ 4.004,58 Euro
Neufestsetzung der Entschädigung des ehrenamtlichen 1. Bürgermeisters
Amtlicher Einwohnerstand am 30.06.2019 in der Gemeinde Aham 1.932
Vorgeschlagen wird hier die Gesamtentschädigung auf 4.200 € anzuheben, was, nach Rückfrage durch Herrn Hoffmeister, durch eine entsprechende Anhebung der Grundentschädigung erreicht werden sollte.