Weitere/r Bürgermeister - Festlegung der Entschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/04. Sitzung Gemeinderat Aham 12.05.2020 ö 8.2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Herrnreiter nimmt an Beratung und Abstimmung wieder teil, 2. Bürgermeister Florian Frey nimmt wegen persönlicher Beteiligung im Zuhörerraum Platz.

Ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister erhält, neben der als Gemeinderatsmitglied, eine weitere Entschädigung nach Maßgabe der Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter.

In der Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG wird die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Beamte auf Zeit – hier bei den weiteren Bürgermeistern und berufsmäßigen Gemeinderatsmitgliedern kreisangehöriger Gemeinden, mit einem Rahmensatz von derzeit 206,77 Euro bis 650,24 Euro -festgelegt.

Die Entschädigung des/der bisherigen weiteren Bürgermeister ist der nachfolgenden Zusammenstellung zu entnehmen:

Gemeinde Aham        2. Bürgermeister        232,27 Euro
Steuerfrei        200,00 Euro
Steuerpflicht        32,27 Euro

Zusätzlich erhält der 2. Bürgermeister ein 30stel der Entschädigung des 1. Bürgermeisters ab dem 3. Tag der Vertretung.
Die im Rahmen der Beschlussvorlage gemachten Empfehlungen sind, so Herr Hoffmeister, nicht bindend. Die Vorteile und Nachteile werden beraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigungsleistungen an den 2. Bürgermeister festzusetzen:

2. Bürgermeister
Monatliche Entschädigung EUR 400
Zusätzlich erhält der 2. Bürgermeister ein 30. der Entschädigung des 1. Bürgermeisters ab dem 5. Tag der Vertretung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 06.08.2020 16:14 Uhr