Bebauungsplan Am Erlinger Bach - Abwägung Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 02.08.2019 bis einschließlich 02.09.2019 statt. Insgesamt wurden am Verfahren 27 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Bund Naturschutz
- Deutsche Post AG
- Bayernwerk AG
- Kreisbrandinspektion Landshut
- Landratsamt Landshut, Sachgebiete Untere Bauaufsichtsbehörde, Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht, Gesundheitsamt
- Gemeinden Gerzen, Kröning, Schalkham, Frontenhausen, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Landratsamt Landshut, Sachgebiet Bauleitplanung
- Regionaler Planungsverband
- Gemeinde Loiching

Somit wird auch von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Bayernwerk Netzcenter Altdorf
- Regierung von Niederbayern
- Staatliches Bauamt Landshut
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise oder Einwendungen gegen die Planung vorgebracht.

Weitere Einwände bzw. Anregungen liegen nicht vor.
Weitere Stellungnahmen von Fachbehörden liegen nicht vor.

In Bezug auf das Baugebiet, erfragt Gemeinderat Ohlenforst, welche Art der Lärmschutzwand verbaut werden soll und welcher Zeitplanung vorgesehen ist.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Hinweise zu den Geruchsemissionen werden mit den Aussagen in der Begründung abgeglichen und ggf. redaktionell angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Das genannte Bodendenkmal, sowie alle in unmittelbarer Nähe bekannten Bodendenkmäler wurden bereits in die Begründung mit aufgenommen. Die Fachstelle erläutert, dass die Ausdehnung der vorgeschichtlichen Siedlung und damit der Bodendenkmäler ungewiss ist. Aus diesem Grund sowie der siedlungsgünstigen Lage des Geltungsbereiches - am Rand der Niederterrasse oberhalb der Vils – werden in diesem Bereich Bodendenkmäler vermutet, Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Alle weiteren Hinweise ergehen zur Kenntnis und werden im Zuge der weiteren Planung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Hinweise zur Ausbauentscheidung, der Bestandsplan, die Gründe zur unterirdischen Versorgung des Baugebiets sowie die Hinweise zu Baumpflanzungen werden redaktionell in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Hinweise und Anmerkungen zu vorhandenen Kabeln, den Abstandszonen von Bäumen und Sträuchern, den Unfallverhütungsvorschriften sowie alle weiteren Anmerkungen ergehen zur Kenntnis und werden redaktionell in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Gemeinde nimmt die Empfehlung eine Bauverpflichtung für das neue Baugebiet auszusprechen zur Kenntnis. Der Hinweis aus städtebaulicher Sicht wird auch zur Kenntnis genommen. Hierzu kann folgendes ausgesagt werden: Die Gemeinde hat sich bereits vor Beginn des Bauleitplanverfahrens mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung gesetzt und die rechtlichen Voraussetzungen abgestimmt. In Zuge dessen wurde das Verfahren gemäß § 13b BauGB gewählt und durchgeführt. In den Planungsunterlagen liegt hier ein redaktioneller Fehler vor, welcher redaktionell angepasst wird. Verfahrensrechtlich hat dies keinerlei Auswirkungen, da das Verfahren selbst, sowie die Beschlüsse und Bekanntmachungen entsprechend § 13b BauGB formuliert und durchgeführt wurden. Daher kann seitens der Regierung von Niederbayern mit einer Zustimmung gegenüber der Planung ausgegangen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Landshut zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Anmerkungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Weiteren sowie auf Ebene der detaillierten Erschließungsplanung berücksichtigt. Aufgrund der Topographie sowie der bestehenden Erschließungsstraße samt Gehweg und Busbucht wird das Niederschlagswasser der neu geplanten Straße nicht auf den Straßengrund der Staatsstraße abgeleitet. Die Sichtflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten und werden nachrichtlich in die Unterlagen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zur Kenntnis. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut merkt an, dass zwar seitens der Vils keine Hochwassergefährdung ausgeht, jedoch vom Erlinger Bach durchaus. Hierzu gibt’s es keine Berechnungen, wodurch eine Hochwassergefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Um dies auszuschließen muss eine Hochwasserberechnung durchgeführt und ein Überschwemmungsgebiet ermittelt werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Preiss & Schuster, Vilsbiburg beauftragt diese Hochwasserberechnung durchzuführen und erst im Anschluss die Stellungnahme vollumfänglich abzuwägen. Diese Berechnung wurde zwischenzeitlich durchgeführt und kommt zu folgendem Ergebnis. Das HQ 100 entlang des Erlinger Baches erreicht das Baugebiet bzw. die überbaubaren Grundstücksflächen nicht. Das HQ 100 überschwemmt nur die für eine Überbauung nicht vorgesehene, tieferliegende Extensivwiese. Daher kann von keiner Hochwassergefährdung ausgegangen werden. Auf die Hochwasserberechnung des Ingenieurbüros Preiss & Schuster, Vilsbiburg wird verwiesen. Auf welcher Höhe die geplante Straße und damit die Böschung zu der Extensivwiese zu liegen kommen, muss im nachgeordneten Verfahren auf Ebene der detaillierten Erschließungs- und Entwässerungsplanung aufgezeigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 8

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Mittlere-Vils zur Kenntnis. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung:
Die Anmerkung zur richtigen Zuständigkeit des Zweckverbandes wird in den Unterlagen redaktionell angepasst und im Zuge der weiteren Umsetzung berücksichtigt. Die Hinweise zu bestehenden Versorgungsleitungen und Änderungen an diesen werden redaktionell in der Begründung ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 9

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Am Erlinger Bach in der Fassung vom 16.06.2020 als Satzung nach § 10 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 16:15 Uhr