Pflasterstraßen - Beratung über gemeindeeigene Hofzufahrten


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/05. Sitzung Gemeinderat Aham 16.06.2020 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinde Aham gibt es noch einige Höfe, deren Zufahrten unbefestigt sind. Von einigen dieser Landwirte wird immer wieder der Wunsch an den Bürgermeister herangetragen, diese auch zu befestigen. Es gibt zwar ein Förderprogramm vom Amt für ländliche Entwicklung namens „Hofzufahrtenprogramm“, dies ist allerdings langwierig, mit Bürokratie verbunden und da diese Hofzufahrten im klassischen Straßenbau ausgeführt werden müssen,  entstehen trotz hoher Förderungen noch hohe Kosten für die Gemeinde. Da die letzten Jahre und auch noch die nächsten Jahre gerade in einem Maße die bestehenden Straßen im Gemeindegebiet saniert werden sollten neue Straßen hintenanstehen.
Jetzt gab es das Angebot eines Betroffenen: er würde seine Hofzufahrt selber pflastern, wenn die Gemeinde die Materialkosten übernimmt. (Die Gemeinde Schalkham betoniert einige Ortsverbindungsstraßen)

Jetzt gilt es im Gemeinderat zu diskutieren, ob man so verfahren soll. Es besteht die Gefahr, dass diese Straßen auch wieder schnell in einem schlechten Zustand sind, wenn die Qualität der Ausführung nicht passt. Auch gilt es zu überlegen, ob man die gesamten Materialkosten übernehmen soll oder nur einen bestimmten Anteil. 1. Bürgermeister Herrnreiter schlägt vor, einen maximalen Höchstbetrag von 10.000€ oder 20.000€ pro Jahr für dieses „Programm“ festzulegen.

Der Gemeinde wurde am Sitzungstag ein Schreiben sowie Straßenbilder durch den Anwohner Franz Geigenberger vorgelegt, welches Bürgermeister Herrnreiter in der Sitzung verliest. Die Fotos, werden den Gemeinderäten digital zur Verfügung gestellt. Für dieses Straßenstück wird anhand der aktuellen Fotos, die Sanierungsnotwendigkeit verdeutlicht.

Der Gemeinderat berät, ob eine Übernahme der Materialkosten in Verbindung mit Eigenleistung der Anlieger in Frage kommt. Ebenfalls wird beraten, welches Material zur Sanierung verwendet werden kann. Da sich dies jedoch an einem stabilen Unterbau orientiert, müssen die zu sanierenden Straßen individuell begutachtet werden und sich vor Ort ein Bild über den Zustand sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen gebildet werden.

Die Verwaltung wird mit der Abklärung der Finanzierungsmöglichkeiten durch das Amt für ländliche Entwicklung beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 16:15 Uhr