Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Bürogebäude - Berghofen - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine solche Beeinträchtigung liegt hier vor, da das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und die Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Lt. vorliegender Betriebsbeschreibung werden durch den Neubau auch Büroräume für den bestehenden Verputzerbetrieb mit 16 Mitarbeitern, davon 4 Minijobber, und eine neue Lagerfläche in der Garage errichtet. Die Betriebszeiten sind von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Es ist mit keinem zusätzlichen Besucher- und Anlieferungsverkehr zu rechnen. Der Antragsteller beabsichtigt den Abbruch eines Nebengebäudes im Bereich des geplanten Neubaus.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser kann durch die Wasserversorgungsgemeinschaft Berghofen gesichert werden.
Die Ableitung des Schmutzwassers kann durch die bestehende Kleinkläranlage Berghofen 4 und 4a erfolgen. Der Bescheid des Landratsamtes Landshut lässt eine Abwasserbeseitigung von 10 Einwohnern zu. Derzeit sind in Berghofen 4 vier Personen wohnhaft. Somit ist die Entwässerung als gesichert anzusehen.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend. Für den Antragsteller lag bereits ein genehmigter Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage als Ersatzwohnhaus in Berghofen vor. Allerdings lag die genehmigte Bebauung des Vorbescheids nordöstlich der hier beantragten Bebauung. Im April 2020 ist die Gültigkeit des Vorbescheids (nach Ablauf von 3 Jahren) erloschen.

Der Gemeinderat berät über die Auswirkungen einer Splittersiedlung, sieht jedoch die Notwendigkeit regionale Unternehmer im Ort zu halten als zwingend notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauantrag zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt, das die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und die Erweiterung einer vorhandenen Splittersiedlung befürchten lässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2021 10:00 Uhr