Bebauungsplan Bauhofgelände & Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan - Abwägung frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange - Billigungs- & Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08.05.2020 bis 08.06.2020 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keinerlei Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgegeben. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 27 Fachstellen beteiligt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
Bayernwerk Netz GmbH, Bund Naturschutz, Deutsche Post AG, Kreisbrandinspektion Landshut, Landratsamt Landshut Sachgebiete Naturschutz und Wasserrecht, Gemeinden Gerzen, Kröning, Schalkham, Frontenhausen, Loiching, Gangkofen

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme ohne Hinweise oder Einwendungen abgegeben:
Vermessungsamt Landshut, Landratsamt Landshut Sachgebiet Bauleitplanung, Regionaler Planungsverband, Zweckverband Wasserversorgung Mittlere-Vils

Somit wird auch von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.

Folgende Stellen haben eine Stellungnahme mit Hinweisen oder Einwendungen abgegeben:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bayerischer Bauernverband, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Deutsche Telekom Technik GmbH, Landratsamt Landshut Sachgebiete Untere Bauaufsicht, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Tiefbauamt, Untere Straßenverkehrsbehörde, Regierung von Niederbayern, Wasserwirtschaftsamt

Der Inhalt der jeweiligen Stellungnahmen wurde den Gemeinderäten vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und wird auszugsweise vorgetragen. Weitere Einwendungen bzw. Anregungen liegen nicht vor.

Beschluss 1

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Der Bitte des AELF wird entsprochen und der Weißdorn aus der Artenliste unter Ziffer 8.3 der Festsetzungen durch Text gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Gemeinde Aham ist sich als Trägerin der Planungshoheit ihrer besonderen Verantwortung bewusst, bei etwaiger Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen im Rahmen ihrer Bauleitplanung. Dies geschieht grundsätzlich unter der gerechten Abwägung der jeweiligen Interessen und Erfordernisse sowie nach Ausschöpfung von Alternativen, insbesondere die der Innenentwicklung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Fachbehörde weist auf ein Bodendenkmal in der Nähe des Planungsgebietes hin, das vermuten lässt, dass entsprechende Funde auch im Planungsgebiet selbst vorkommen können. Das erwähnte Bodendenkmal liegt nördlich der LA 44, unmittelbar an diese angrenzend und wird daher nachrichtlich in die Plandarstellung übernommen. Der nachfolgende Text wird in die Hinweise durch Text unter der Ziffer 4 Denkmalschutz aufgenommen: „Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“
Der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG wird gestrichen. Die Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 4.7.1 Bodendenkmäler werden entsprechend berichtigt. Des Weiteren wird der Umweltbericht unter Ziffer 2.6.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter um den Sachverhalt ergänzt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 wird durch die Darstellung des erwähnten Bodendenkmals ergänzt.
Die Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 8.1 Bodendenkmäler werden entsprechend berichtigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Hinweise zu den Baumpflanzungen werden mit dem Inhalt in der Begründung zum Bebauungsplan unter Ziffer 8.5 Telekommunikation und in der Begründung zum Deckblatt zum Flächennutzungsplan unter Ziffer 6.8 Telekommunikation abgeglichen und ggf. ergänzt. Die Postadresse wird berichtigt.

förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Ein Ausnahmeantrag wurde, wie die Fachbehörde richtig bemerkt, nicht gestellt. Die Baugrenzen werden daher zum Entwurfsverfahren auf die Grenze des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes zurückgenommen. Auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Landshut wird in diesem Zusammenhang zusätzlich verwiesen.
Die Gemeinde Aham reagiert mit der Bauleitplanung auf notwendige betriebliche Erfordernisse der Feuerwehr und des kommunalen Bauhofes, die sich am vorgesehenen Standort entsprechend realisieren lassen. Die Gemeinde ist sich dabei dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der daraus resultierenden Verantwortung sehr wohl bewusst. Auf Grund der Flächenverfügbarkeit, die am Standort zudem gegeben ist und des Umstandes, dass im Planungsbereich bereits eine Wertstoffsammelstelle existiert, hat sich die Gemeinde für den betreffenden Standort entschieden und wird auch weiterhin an ihm festhalten. Auf die in der Begründung unter Ziffer 3.1 Veranlassung bereits zum Sachverhalt getätigten Ausführungen wird zusätzlich verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Fachbehörde weist auf die im Nordwesten, wie auch im Westen zum Planungsbereich befindliche Wohnbebauung hin. Eine abschließende Beurteilung des Immissionsschutzes durch die Fachbehörde ist erst auf der Grundlage eines Schallschutzgutachtens möglich. Dies wird zum Entwurfsverfahren bereitgestellt und in der Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 7

Die Stellungnahme des Sachgebiets Abfallwirtschaft im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die getätigten Ausführungen zum Umgang mit Oberboden und etwaiger baurechtlicher Genehmigungen werden bei der Umsetzung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 8

Die Stellungnahme des Tiefbauamtes im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Anbauverbotszone ist bereits in der Plandarstellung und den Hinweisen durch Planzeichen berücksichtigt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird unter Ziffer 4.3.8 Sonstige Planungsvorgaben und die Begründung zum Flächennutzungsplan wird unter Ziffer 3.7 Sonstige Planungsvorgaben um die Hinweise der Fachbehörde redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 9

Die Stellungnahme der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Landshut wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Die Fachbehörde weist auf die erforderliche Abstimmung des Vorhabens mit der Tiefbauabteilung des Landkreises Landshut hin. Diese ist ebenfalls am Verfahren beteiligt. Auf deren Stellungnahme wird daher verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 10

Die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Es wird festgestellt, dass die Planung noch den Vorgaben des Anbindungsziels und den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. An der Planung sind daher keine Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 11

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Es werden Einwendungen gegen die Planung erhoben. Zu den vorgebrachten Aussagen ergeht folgende Würdigung: Es ergeht der Einwand, dass sich das Vorhaben im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet befindet und kein Ausnahmeantrag gestellt wurde. Der Tatbestand unterliegt nicht der Abwägung. Als Möglichkeit der Überwindung ist daher die Planung so zu ändern, dass der Umgriff das Überschwemmungsgebiet nicht berührt. Dem wird nunmehr gefolgt: Der Umgriff der Baugrenzen im Bebauungsplan und der Gemeinbedarfsfläche im Deckblatt zum Flächennutzungsplan wird zum Entwurf an die Grenze des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 12

Für die Erstellung des schalltechnischen Gutachtens liegen bereits zwei Angebote vor (TÜV Süd & Hoock&Partner). Der Vorsitzende und die Verwaltung werden beauftragt das erforderliche schalltechnische Gutachten an den preiswürdigsten Bieter mit einer Angebotssumme von netto 2.800,00 € in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 13

Der heute vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes Bauhofgelände in der Fassung vom 08.11.2020 und des Deckblatts Nr. 11 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 08.11.2020 werden vom Gemeinderat gebilligt. Nach Erstellung und ggfs. Einarbeitung des schalltechnischen Gutachtens hat unmittelbar die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2021 10:00 Uhr