Breitbandausbau - Übertragung der freiwilligen Aufgabe des eigenständigen Wirkungskreises an die VG Gerzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/08. Sitzung Gemeinderat Aham 10.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Der weitere Breitbandausbau in der Gemeinde scheitert derzeit am Willen der Deutschen Telekom; Ausbauangebote innerhalb eines Förderverfahrens abzugeben.

Zwischenzeitlich haben sich auch die Förderverfahren nachhaltig dahingehend verändert, als zum einen die Breitbandförderung des Bundes ausgeweitet und eine Ko-Finanzierungsrichtlinie des Freistaates Bayern auferlegt wurden.

Mit diesen beiden Verfahren ist es nun möglich, von der wirtschaftlichen Deckungslücke, die regelmäßig durch die Breitbandanbieter ausgewiesen wird, ca. 90-95 % über diese Zuwendungen gedeckt zu bekommen.

Allerdings, so die Erfahrungen der letzten beiden Jahre, ist das Ausbaugebiet einer einzelnen Gemeinde, wie Aham, zu klein.

Demzufolge hat man sich vor ca. 6 Wochen im Markt Geisenhausen getroffen, zusammen mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut. Dort wurde, zusammen mit den seitens der Gemeinden beteiligten Ingenieurbüros ausgelotet, inwieweit eine kommunale Zusammenarbeit denkbar erscheint.

Darauf folgend wurde im Landratsamt Landshut eine Versammlung einberufen unter Beteiligung mehrerer Gemeinden, der atene Kom, der beteiligten Planer sowie des Landrates des Landkreises Landshut.
Alle Beteiligten waren sich in der Grundaussage einig, dass nur über eine kommunale Zusammenarbeit ein weiterer Ausbau des Glasfasernetzes möglich sein wird. Nur durch eine kommunale Zusammenarbeit wird das Versorgungsgebiet entsprechend groß, so dass es eventuell nicht nur für die Deutsche Telekom sondern auch für die M-net interessant wäre, dieses Gesamtgebiet zu erschließen. Die M-net versorgt bereits Teile in Vilsbiburg, Geisenhausen und Loiching und ist damit bereits quasi vor Ort.
Letzten Endes hat sich der Breitbandpate der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister, dazu bereit erklärt, die verwaltungstechnische Federführung im Falle einer kommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen und eine entsprechende Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auszuarbeiten.
Voraussetzung für den Abschluss dieser Zweckvereinbarung ist jedoch die Übertragung der freiwilligen Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Aham auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Hierzu dient die heutige Beschlussfassung.

Sofern alle 4 Gemeinden diese Aufgabe auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen, kann diese mit den weiteren interessierten Gemeinde Adlkofen, Markt Geisenhausen und der Gemeinde Niederaichbach eine entsprechende Zweckvereinbarung abschließen, welche dann durch die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung abzusegnen wäre.

Insgesamt kann mit dieser kommunalen Zusammenarbeit ein Anschlussgebiet von rund 885; nicht-oder unterversorgten Haushalten erschlossen werden, sofern im Rahmen des Förderverfahrens entsprechende Angebote von Netzbetreibern eingehen würden.

Vom Vorsitzenden werden die Vorteile der Zweckvereinbarung erläutert, diese ist im Hinblick auf ein Bieterverfahren und einen eventuell steigernden Wettbewerb der Netzbetreiber sinnvoll. Eine erneute Markterkundung durch die Firma Corwese kann ggfs. je nach Bedarf stattfinden. Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler stellt fest, dass ein Mitspracherecht in Bezug auf den Anbieter trotz Zweckvereinbarung mit o. g. Gemeinden gegeben sein sollte. Hier verweist der Vorsitzende auf das Vergabeverfahren, welches grundsätzlich dem preiswürdigsten Bieter die Zusage erteilt.

Der Gemeinderat ist einhellig der Auffassung, dass die Investition des Breitbandausbaus unabdingbar und zukunftsorientiert ist.

Beschluss

Der Breitbandausbau in der Gemeinde Aham ist freiwillige Aufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Um eine möglichst großflächige Erschließungsgebietsausweisung zu ermöglichen, überträgt die Gemeinde Aham die Aufgabe der Breitbanderschließung der nicht-bzw. unterversorgten Gebiete im Gemeindegebiet auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Sie wird ausdrücklich beauftragt und bevollmächtigt das Förderverfahren im Namen der Gemeinde auf dem Gebiet der Gemeinde abzuwickeln, die Glasfaser-Erschließung auszuschreiben und im Wege der kommunalen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden eine entsprechende Zweckvereinbarung abzuschließen. Die Gemeinde Aham ist regelmäßig über den Fortgang des Förderverfahrens zu unterrichten; nach Abschluss der Arbeiten ist eine Kostenaufstellung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2021 10:00 Uhr