Informationen
Daten angezeigt aus Sitzung: 2021/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 01.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) | 2021/01. Sitzung Gemeinderat Aham | 01.02.2021 | ö | 7 |
Protokoll / Bekanntgaben
Im Rahmen des Ersten Corona-Steuerhilfe-Gesetzes, welches am 05. Juni 2020 im Bundestag verabschiedet wurde, ist die Übergangsfrist in § 27 Abs. 22a UStG um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden.
Das Finanzamt wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Aham die Optionsverlängerung zur Anwendung des § 2b UStG, mit der Wirkung zum 01.01.2021, widerruft.
Das Finanzamt Landshut wurde hierüber mit einen Schreibe vom 11.11.2020 in Kenntnis gesetzt.
Die Vorbereitungen und alle notwendigen Vorarbeiten werden im Dezember 2020 abgeschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham nimmt dies zu Kenntnis.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham genehmigte in der Sitzung vom 10.11.2020 die Verlängerung der Beantragung zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die "Rahmenplanung und Beteiligungsprozess".
Die Regierung von Niederbayern genehmigte mit Schreiben vom 26.11.2020 diese Verlängerung bis zum 31.12.2021.