Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung - Nähe Ziegelstadel - Bauvoranfrage
Daten angezeigt aus Sitzung:
2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 15.03.2021
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat die o.g. Bauvoranfrage dem Gemeinderat zur Beratung vor. Die Antragstellerinnen möchten auf dem Grundstück Fl. Nr. 278/10, Gemarkung Aham, ein Einfamilienhaus mit gegebenenfalls einer Einliegerwohnung errichten. Das Grundstück ist baurechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Eine Bebauung ist somit grundsätzlich nur im Rahmen einer Privilegierung (z.B. Landwirtschaft) möglich. Eine solche erfüllen die Antragstellerinnen jedoch nicht. Der bebaute Bereich in Ziegelstadel wird vom Landratsamt als unbeplanter Innenbereich beurteilt.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Um eine Bebauung auf dem Grundstück zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eine sogenannte Einbeziehungssatzung zu erlassen. Mit einer solchen Satzung können einzelne Außenbereichsflächen, die unmittelbar an den unbeplanten Innenbereich angrenzen und von der Bebauung geprägt sind in den Innenbereich einbezogen werden. Für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung ist dasselbe Verfahren wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Zudem sind naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen zu schaffen.
Die Erschließung des Grundstücks wäre mit der vorhandenen Schmutzwasser-Vakuumleitung möglich. Nach Rücksprache mit dem Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils ist das Grundstück derzeit nur mit hohem Aufwand zu erschließen. D.h. derzeit ist es mit einer Wasserversorgung nicht erschlossen. Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Bei den von den Antragstellerinnen angesprochenen Wohnhausneubauten in Ziegelstadel handelt es sich um einen Wohnhausersatzbau in Ziegelstadel 2 und einen Neubau in Ziegelstadel 7b. Beide Vorhaben liegen innerhalb der vorhandenen Bebauung, sind damit baurechtlich dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen und nicht vergleichbar mit der heute gestellten Bauvoranfrage.
Hinsichtlich der Schaffung von Baumöglichkeiten im Außenbereich wird an die Beratung und den Beschluss für Berghofen aus dem Jahr 2017 erinnert.
Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend. Man ist sich der Schwierigkeit der Entscheidung bewusst, da man derzeit keine anderweitigen Baugrundstücke anbieten kann. Man ist sich ebenso der Beispielwirkung einer positiven Entscheidung bewusst, auch im Hinblick auf die in der Vergangenheit abgelehnten Anträge auf Schaffung von Baurecht im Außenbereich. Die Fassung eines Grundsatzbeschlusses oder die separate Beurteilung jedes weiteren Einzelfalles wird ebenfalls diskutiert. Letztlich einigt man sich auf die Einhaltung der bislang klaren Linie.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt der Bauvoranfrage nicht stattzugeben. Zudem fasst der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss in den Außenbereichen des Gemeindegebiets, ausgenommen die Ortsteile Aham und Loizenkirchen, keine Satzungen zu erlassen um zusätzliches Baurecht zu schaffen. Ziel der Gemeinde ist die Entwicklung der Wohnbebauung in den Ortsteilen Aham und Loizenkirchen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.04.2021 08:51 Uhr