In der Sitzung vom 01.02.2021 wurde seitens des Gemeinderats auf die abgemeldeten Autos und LKW’s hingewiesen und angefragt, ob ein Parkverbot erteilt werden könnte.
Zwischenzeitlich ging die Stellungnahme der PI Vilsbiburg ein, welche vorab im RIS zur Verfügung gestellt wurde.
Beim Parkplatz des Sportgeländes handelt es sich um Privatgrund der Gemeinde Aham, eine mögliche Ordnungswidrigkeit entfällt somit.
Lt. Stellungnahme der PI Vilsbiburg gäbe es die Möglichkeit, das Verkehrzeichen „Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ (2045) oder „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ (2046) mit dem Zusatzzeichen „gesamter gekiester Platz“ und „nur für Besucher und Nutzer des Sportgeländes“, aufzustellen.
Abgeschleppt dürfen Fahrzeug jedoch auch nur dann werden, wenn diese stören, also der Parkdruck so hoch ist, dass der abgestellte PKW, die dringend benötigten Parkflächen belegt, z. B. bei einer Veranstaltung. Dies ist wohl zu Zeiten ohne Fußballspiele und Veranstaltungen schwer zu begründen. Die Kosten der Abschleppung hätte die Gemeinde selbst zu tragen und müssen auf dem Zivilrechtsweg vom Verursacher eingefordert werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, den Parkplatz als öffentlichen Grund zu widmen. Dies hätte jedoch dann die Folge, dass die Gemeinde in der Unterhaltspflicht liegt, also ein Winterdienst vorgenommen werden müsste.
Die Beeinträchtigung durch abgestellte Fahrzeuge am Parkplatz des Sportgeländes trete derzeit nur sporadisch auf. Ebenso ist ausreichend Fläche vorhanden. Der Vorsitzende sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Entwicklung bleibt abzuwarten.
Der Gemeinderat Aham nimmt die Ausführungen zu Kenntnis.