Neubau eines Heizraumes - Josef-Eibl-Straße 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 2.4

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Aham Nord.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrsflächen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Entwässerung sind ebenfalls gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Aham Nord wird beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen mit dem Heizraum im Norden um maximal 2,00 Meter. Der Antragsteller begründet dies mit der technischen Notwendigkeit dieses Standorts des Heizraumes, da die Anbindung an die bestehende Heizungsanlage und das Spänesilo gewährleistet sein muss. Aufgrund der unterzubringenden Gerätschaften kann das Gebäude nicht kleiner errichtet werden. Der Befreiungsantrag wird dem Gemeinderat über das RIS zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

Zudem beantragt der Antragsteller das Absehen von der Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes und eines schalltechnischen Nachweises. Die jeweiligen Erläuterungen des Antragstellers wurden dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan GE Aham Nord schreibt grundsätzlich bei jedem Antrag auf Baugenehmigung die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes und eines schalltechnischen Nachweises vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung

- Überschreitung der Baugrenze im Norden

erteilt. Aufgrund der Angaben des Antragstellers und der bei vergangen Bauanträgen bereits vorgelegten Freiflächengestaltungspläne wird auf die Vorlage eines neuen Freiflächengestaltungsplanes und eines schalltechnischen Nachweises verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 07:43 Uhr