Errichtung einer Unterstellhalle und einer Fertigteilgarage - Gewerbegebiet 10 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/04. Sitzung Gemeinderat Aham 17.05.2021 ö beschließend 2.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes GE-Aham Nord.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrsflächen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist ebenfalls gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist nicht erforderlich.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 566, Gemarkung Aham, befindet sich derzeit im Ausland. Eine Bestätigung per E-Mail liegt den Antragsunterlagen bei.

Zu dem o.g. Bauvorhaben liegt bereits ein Genehmigungsbescheid vor. Beim vorliegenden Antrag handelt es sich lediglich um eine Tektur. Die Halle soll weiter zur Nachbargrenze gerückt werden. Weiter soll die Unterstellhalle im Gegensatz zum bereits genehmigten Plan etwas breiter, dafür kürzer gebaut werden.

Folgende Befreiung vom Bebauungsplan GE Aham-Nord wird beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze im süd-westlichen Bereich um ca. 35 m²
Die beantragte Befreiung wird benötigt, um eine später angedachte Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen.

Die Befreiung wurde bereits im Antrag aus dem Jahr 2016 erteilt.

Die aufgrund der grenznahen Bebauung notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragunterlagen bei. Dies liegt jedoch nicht im Prüfungsrahmen der Gemeinde, sondern der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Zudem beantragt der Antragsteller das Absehen von der Vorlage eines schalltechnischen Nachweises. Die Erläuterung des Antragstellers wurde dem Gemeinderat vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan GE Aham Nord schreibt grundsätzlich bei jedem Antrag auf Baugenehmigung die Vorlage eines schalltechnischen Nachweises vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenfalls wird die beantragte Befreiung

  • Überschreitung der Baugrenze um 35 m²

erteilt. Da aufgrund der Angaben des Antragstellers kaum Emissionen zu erwarten sind, wird auf die Vorlage eines schalltechnischen Nachweises verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2021 07:43 Uhr