Sanierung Backofen und Wiedererrichtung Nebengebäude für landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte - Berghofen 2 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat o.g. Antrag auf Baugenehmigung zur Beratung vor. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die aktuell fehlende Privilegierung wurde bei einem Gerichtstermin im November 2020 vom Verwaltungsgericht Regensburg festgestellt.

Bei dem aktuellen Bauvorhaben handelt es sich um das Gebäude des nicht genehmigten Wohnhausneubaus. Das Gerichtsverfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung wurde bereits eingestellt. Das Landratsamt Landshut hat zusätzlich eine Abbruchverfügung erteilt. Aufgrund des noch laufenden Klageverfahrens gegen die Abbruchverfügung ist diese noch nicht bestandskräftig.

Mit dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird nun eine Nutzung als Nebengebäude für landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte beantragt. Die geplante Nutzung des Nebengebäudes hat der Antragsteller in einem Beiblatt erläutert. Dieses wurde vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Unter anderem sollen ein WC und ein Bad sowie Lager- und Abstellräume eingebaut werden.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. Mitteilung der Wasserversorgung Berghofen über den bestehenden Anschluss des Grundstücks Berghofen 2 gesichert.
Die Löschwasserversorgung ist lt. Mitteilung der FFW Aham gesichert.
Die Ableitung des Schmutzwassers ist über eine Kleinkläranlage mit 14 Einwohnereinheiten gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.
Einerseits wird betont, dass ein Abbruch eines bestehenden Gebäudes natürlich ärgerlich sei, andererseits wird ebenfalls betont, dass eine widerrechtliche Errichtung von Gebäudeeinheit nicht hingenommen werden kann, da dies einen Präzedenzfall darstellen würde.
Herr Hoffmeister führt weiterhin aus, dass der Bauwerber intensiv durch das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen beraten wurde, vor allem hinsichtlich der Plandarstellungen in den einzelnen Räumen als Lager. Eine Korrektur dieser Plandarstellung lehnte der Bauwerber ab. Mit dieser Planvorlage soll das aktuell laufende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (Gegenstand ist die Abbruchverfügung des Landratsamtes Landshut) umgangen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung nicht zu erteilen, da das Bauvorhaben die Eigenart der natürlichen Landschaft beeinträchtigt und die Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich befürchten lässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 06.08.2021 09:38 Uhr