Anbau einer Einfahrtsüberdachung - Flurstraße 5 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/05. Sitzung Gemeinderat Aham 29.06.2021 ö beschließend 2.8

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aham aus dem Jahr 1969.

Die Erschließung ist gesichert.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Aham werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenzen um 3,46 Meter und 3,53 Meter. Der Antragsteller begründet dies mit der bereits vorhandenen Garage, die ebenfalls außerhalb der Baugrenzen errichtet worden ist. Demzufolge ist die Einfahrtsüberdachung ebenfalls nur außerhalb der Baugrenze möglich.
- Abweichung von der zulässigen Dachform und Unterschreitung der zulässigen Dachneigung. Zulässig sind lt. Bebauungsplan nur Walm- oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 22° bis 28°. Beantragt wird ein Pultdach mit 10° Dachneigung. Der Antragsteller begründet dies in der besseren Anpassung an das Wohngebäude.
- Abweichung von der Art der zulässigen Dacheindeckung. Lt. Bebauungsplan sind nur Pfannen in dunkelbraun oder naturrot als Dacheindeckung zulässig. Der Antragsteller beantragt eine Glaseindeckung und begründet dies in der flachen Dachneigung und zur Belichtung des Wohnhauses.

Der Gemeinderat berät den Sachverhalt eingehend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der Baugrenzen
- Abweichung von der Dachform und Unterschreitung der Dachneigung
- Abweichung von der Dacheindeckung
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2021 09:38 Uhr