Bebauungsplan Loizenkirchen Nord & Deckblatt Nr. 12 Flächennutzungsplan - Vorstellung der Entwurfsplanung - Billigungs- & Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/06. Sitzung Gemeinderat Aham 03.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kübler vom Ingenieurbüro Komplan und übergibt diesem das Wort zur Vorstellung des aktuellen Planungsentwurfs.

Herr Kübler begrüßt die Anwesenden und stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Loizenkirchen Nord dem Gemeinderat vor. Wie in der Sitzung am 15.03.2021 vorbesprochen wurde der Entwurf des Bebauungsplanes erstellt und umfasst 30 Parzellen für Wohngebäude. Der Bebauungsplan sieht im Norden ein allgemeines Wohngebiet mit überwiegend Parzellen für Einfamilienhäuser vor. Auf den Parzellen 17 bis 20 wären auch Doppelhäuser möglich. Sollten diese jedoch nicht nachgefragt werden, könnten jeweils zwei Parzellen gemeinsam veräußert und mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Die Parzellengrößen bewegen sich im Rahmen von 509 m² bis 743 m² bei den Einfamilienhäusern und von 322 m² bis 437 m² bei den Doppelhäusern. Im südlichen Bereich des Bebauungsplanes würde ein dörfliches Wohngebiet geplant werden. Dieser neue Baugebietstyp dient dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss dabei nicht gleichwertig sein. Am Nordrand des Baugebietes ist eine großzügige Eingrünung mit einer Mulde für anfallendes Niederschlagswasser der nördlich gelegenen Ackerflächen vorgesehen. Diese Regenwassermulde zieht sich mittig durch das gesamte Baugebiet. Entlang dieser Mulde könnte eine Fußwegverbindung durch das gesamte Baugebiet geführt werden. Dies würde den Siedlungscharakter erheblich aufwerten und auch die erforderlichen Ausgleichsflächen reduzieren, da bereits im Baugebiet ein geringerer Versiegelungsfaktor erreicht wird.

Ebenso stellt Herr Kübler den Entwurf des Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan vor. Der Geltungsbereich erstreckt sich nicht nur auf den Bereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen Nord. Das ist zum einem dem Umstand geschuldet, dass bei einer reinen Überplanung des Baugebietes zum Klostersteig hin eine nicht zulässige Lücke entstehen würde, zum anderen, dass mehrere bebaute Bereiche in Loizenkirchen mit einer richtigen Darstellung im Flächennutzungsplan versehen werden können.

Der Gemeinderat berät die vorgestellten Entwürfe eingehend.
Erläutert wird eingehend die Darstellung des dörflichen Wohngebietes, welches für den angestrebten Gebietsumfang die beste Darstellungsform ist.
Diskutiert werden die großzügige Ortsrandeingrünung und der Mittelgrünstreifen hinsichtlich Notwendigkeit und Ausmaß. Hierzu wird erläutert, dass diese Flächen auführlichst mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind und eine Verminderung des normalen Ausgleichswertes von rd. 0,46 auf nunmehr 0,2 erreicht werden konnte. Eine Reduzierung des öffentlichen Grüns im Baugebiet geht auf alle Fälle stärker zu Lasten der notwendigen Ausgleichsflächen an anderer Stelle.
Auch die Ableitung des Oberflächenwassers in Richtung Kläranlage ist Gegenstand der Beratung; die Ableitung wird nach Süden über ein zum Ankauf geplante Privatfläche mit Regenrückhaltung erfolgen.

Anschließend wird Herr Kübler mit dem Dank für seine Ausführungen verabschiedet.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt ein Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Aham für die Flurnummern (alle Gemarkung Loizenkirchen) 1682/0 Teilfläche, 1683/0, 1683/3, 1683/4, 1708/15 Teilfläche, 1708/22 Teilfläche, 1708/40, 1726/1, 1726/2, 1726/4, 1726/8 Teilfläche, 1726/10, 2143/0, 2143/2 Teilfläche, 2143/3, 2151/0, 2152/2, 2185/0, 2186/1, 2186/2, 2186/3, 2186/4, 2186/5, mit einer Gesamtfläche von 6,8 Hektar aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die heute vorgestellten Entwürfe des Bebauungsplanes Loizenkirchen Nord und des Deckblatt Nr. 12 zum Flächennutzungsplan, jeweils in der Fassung vom 03.08.2021, werden gebilligt. Der erste Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2021 09:48 Uhr